Gesetzliche Grundlagen
Das Bundes-Bodenschutzgesetzes (BGBl. I S. 502) und die Bundes-Bodenschutzverordnung (BGBL. I S. 1554) bilden den rechtlichen Rahmen für die Bearbeitung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen:
Mit diesem Regelwerk wurde die Voraussetzung für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Bewältigung der Altlastenproblematik geschaffen. In Ergänzung und Ausführung des BBodSchG sind landesrechtliche Regelungen erforderlich, die mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz (GVBl. S. 511) umgesetzt wurden.
Durch das Umweltrahmengesetz wird eine Möglichkeit eröffnet, die Sanierung industrieller Altstandorte in den neuen Bundesländern finanziell zu fördern und damit eine wirtschaftliche Wiederbelebung der Standorte zu erreichen.
Finanziert werden Maßnahmen im Rahmen erteilter Freistellungen aus dem Sondervermögen „Ökologischer Altlasten in Thüringen“. Das Sondervermögen setzt sich aus den Bundesmitteln und den gesetzlich fixierten Landeszuschüsse zusammen.
Alle Anordnungen der zuständigen Bodenschutzbehörden, die kostenrelevante Auswirkungen auf das Sondervermögen haben, müssen mit dem TMLFUN abgestimmt werden. Die Einzelheiten hierzu sind gesetzlich geregelt (siehe Haushaltsbegleitgesetz vom 20. Dezember 2007, Artikel 21 und 22) .
Thüringer Haushaltsbegleitgesetz