Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:06 Uhr

Altlasten

Der gesellschaftliche Umbruch nach 1989 und die damit verbundene Schließung einer Vielzahl von Firmen und Deponien offenbarte unterschiedlichste Umweltschäden. Geschuldet waren sie der Industrialisierung Thüringens, dem sorglosen Umgang mit der Umwelt aber auch einer anderen Umweltgesetzgebung in der ehemaligen DDR sowie deren Einhaltung und Kontrolle. Dieses Erbe wird seither zielgerichtet und kontinuierlich bewältigt. Frühzeitig wurde mit dem Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (ThAbfAG) vom 31. Juli 1991 – dem ersten derartigen Gesetz im Osten Deutschlands – der rechtliche Rahmen zur Bewältigung der Altlastenproblematik in Thüringen geschaffen. Durch die Sanierung von Altlasten werden einerseits Gefahren für Mensch und Umwelt beseitigt. Andererseits eröffnen sich Möglichkeiten zur Nachnutzung dieser Flächen und zur Ansiedlung innovativer Industriezweige.