Bergbau und Strahlenschutz
Bergbau

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Altbergbau, Schiefertagebau; Foto: TLBA
Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Die Oberste Bergbehörde ist das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Das nachgeordnete Thüringer Landesbergamt ist als Vollzugsbehörde
zuständig für alle bergbaubezogenen Genehmigungen und die Überwachung.
Ein Schwerpunkt der Behörden ist es, die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen zu begleiten. Die Rohstoffgewinnung berührt wesentliche Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit der Schaffung des gesellschaftlichen Wohlstandes in Thüringen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Sanierungsbergbau seit der Wende von 1990 und der damit verbundenen Einstellung vieler Bergbauaktivitäten in Thüringen. Die umfängliche Stilllegung von Bergbaubetrieben über- und untertage muss so gestaltet werden, dass von diesen Objekten keine Gefährdungen mehr ausgehen. Deshalb ist eine ordnungsgemäße Verwahrung der stillgelegten Bergbauanlagen unverzichtbar.

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Altbergbau Kamsdorf, Foto: TLBA
Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung der rund 3.000 Altbergbauobjekte in Thüringen. Obwohl bereits viel getan wurde, ist auch in Zukunft eine intensive Kontrolle der Gefährdungspotentiale notwendig.
Zudem muss auf Bergschadensereignisse unverzüglich reagiert werden, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Auch präventive Maßnahmen müssen getroffen werden.
Der
Geologische Landesdienst sammelt Informationen zu den hydrologischen und geologischen Verhältnissen Thüringens einschließlich der Böden, des Grundwassers, des Baugrundes und der Lagerstätten. Die aufbereiteten Informationen werden den Thüringer Behörden, der Wissenschaft, Wirtschaft und den Bürgern zur Verfügung gestellt. So wird auch die Bevölkerung über den Aufbau des Untergrundes von Thüringen unterrichtet. Zudem begleitet der Geologische Landesdienst fachlich die Thüringer Geoparks bei Aufbau und Zertifizierung. Derzeit gibt es vier Geoparks in Thüringen:
Strahlenschutz in der Medizin, Forschung und Technik
Das Thüringer Umweltministerium genehmigt und beaufsichtigt alle Anwendungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen. Das Ministerium ist zudem verantwortlich für die Transporte von Kernbrennstoffen durch Thüringen. Als oberste Landesbehörde nach Strahlenschutzvorsorgegesetz koordiniert es die Entsorgung radioaktiver Stoffe. Darüber hinaus übernimmt es weitere Aufgaben im Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden.
Ionisierende Strahlung stellt unbestritten ein Gefährdungspotential dar, etwa wenn radioaktive Stoffe militärisch eingesetzt oder, wie beim Reaktorunfall von Tschernobyl, unkontrolliert freigesetzt werden. Dennoch zeigen viele Anwendungen in Kernenergie, Technik, Forschung und Medizin, dass ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe friedlich nutzbar sind und Strahlenschäden sowie dadurch verursachte langfristige Veränderungen der Umwelt nachhaltig vermieden werden können. In der Medizin stehen die positiven Effekte ionisierender Strahlung für den Erhalt der Gesundheit des Patienten im Vordergrund.
Dem Trend für moderne Strahlenanwendungen folgend gab es im Jahr 2008 in Thüringen 464 genehmigte Anwendungen radioaktiver Stoffe sowie 3.969 Röntgengeräte in Medizin, Forschung und Industrie. Schwerpunkt ist der medizinische Bereich mit den Arbeitsgebieten Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik. Mittlerweile gibt es sechs mit modernsten Linearbeschleunigern ausgerüstete Einrichtungen für die Tumortherapie, fünf nuklearmedizinische Stationen zur Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen sowie 32 Einrichtungen zur nuklearmedizinischen Diagnostik.
Die Thüringer Umweltverwaltung, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, prüft für diese Einrichtungen im Genehmigungsverfahren, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Strahlenschutz eingehalten werden. So interessiert beispielsweise bei der Verwendung offener radioaktiver Stoffe die Handhabung radioaktiver Abfälle sowie die Begrenzung betriebsbedingter radioaktiver Emissionen. Emissionen sind selbstverständlich so weit wie möglich zu minimieren. Keinesfalls dürfen jedoch zum Schutz von Mensch und Umwelt die gesetzlich verankerten Dosisgrenzwerte überschritten werden. In den Genehmigungsverfahren werden für alle Einrichtungen spezielle Rahmenbedingungen festgelegt.
Die genehmigten Strahlenanwendungen beaufsichtigt der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, koordiniert durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Weiterhin ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Röntgengeräte und Strahlenquellen in Medizin, Forschung und Industrie in bestimmten Abständen durch
Sachverständige zu überprüfen sind. Diese Sachverständigen benennt und überwacht das Thüringer Umweltministerium.
Zur Entsorgung radioaktiver Abfälle hat Thüringen einen Entsorgungsverbund mit dem Freistaat Sachsen vertraglich vereinbart, dem mittlerweile auch das Land Sachsen-Anhalt beigetreten ist. Die Vereinbarung aus dem Jahr 1994 hat sich bewährt.
Umweltradioaktivität