Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:03 Uhr

Abfallwirtschaft

Rechtliche Grundlage der Abfallwirtschaft in Thüringen bilden verschiedene Gesetze: Das Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Alle Regelungen verfolgen das Ziel, Abfälle ganz zu vermeiden, da wo möglich wieder zu verwerten und im schlechtesten Fall umweltverträglich zu entsorgen.

Entsorgungsträger - also verantwortlich für die Beseitigung oder Verwertung der Abfälle - sind im Freistaat die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich auch zu Abfallwirtschaftszweckverbänden zusammenschließen können. Derzeit existieren 20 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Thüringen.

Gelber Radlader schiebt Müll auf einer Deponie, im Hintergrund bewaldete Hügel
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