Abfallwirtschaft
Rechtliche Grundlage der Abfallwirtschaft in Thüringen bilden verschiedene Gesetze: Das Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Alle Regelungen verfolgen das Ziel, Abfälle ganz zu vermeiden, da wo möglich wieder zu verwerten und im schlechtesten Fall umweltverträglich zu entsorgen.
Entsorgungsträger - also verantwortlich für die Beseitigung oder Verwertung der Abfälle - sind im Freistaat die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich auch zu Abfallwirtschaftszweckverbänden zusammenschließen können. Derzeit existieren 20 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Thüringen.
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- Mülldeponie Wipperoda im Landkreis Gotha