20.03.2013 13:42 Uhr

Thüringer Naturschutzrecht bis zum Inkrafttreten des unmittelbar geltenden Bundesnaturschutzgesetzes 2009 am 01.03.2010

Das Thüringer Naturschutzrecht war maßgeblich bestimmt durch das „Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Thüringer Haushalts­begleit­gesetzes 2008/2009 vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 267)“.

Mit dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 vom 20.12.2007 (GVBl. S. 267 vom 28.12. 2007) wurden umfangreiche Aufgabenübertragungen und Umstrukturierungen im Bereich der Umweltverwaltung, unter anderem die Auflösung der Staatlichen Umweltämter, beschlossen. Artikel 22 des Haushaltsbegleitgesetzes enthält die Änderungen des Thüringer Naturschutzgesetzes, die nach Artikel 25 Abs. 1 am 01.05.2008 in Kraft traten.

Da das Gesetz in dieser Form nicht zusammenhängend im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht wurde, bieten wir Ihnen hier eine – nicht amtliche – Lesefassung des ThürNatG zum Download an:
 

Die amtlichen Bekanntmachungen und Änderungen des ThürNatG sind nachstehend dokumentiert:


Die – nicht mehr den aktuellen Rechtsstand wiedergebende - amtliche Fassung der Neubekanntmachung des „Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft in der Fassung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421)“ im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 12 v. 07.09.2006, S. 421 - 448) können Sie hier herunterladen:
 

Die amtliche Fassung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen, dessen Artikel 2 (auf der letzten Seite) frühere, noch gültige Änderungen des ThürNatG enthält, finden Sie hier:
 

Das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 267 vom 28. Dezember 2007) mit den jüngsten, zum 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Änderungen des ThürNatG in Artikel 22 finden Sie hier: