20.03.2013 15:42 Uhr

NATURA 2000

Zu den Zielen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) gehört insbesondere die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes mit dem Namen "Natura 2000". Thüringen hat dazu 259 "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (FFH-Gebiete, darunter 47 Objekte [z.B. Kirchen] als Lebensstätten von Fledermausarten nach Anhang II der FFH-RL) sowie 44 Europäische Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) ausgewählt und an die EU gemeldet. Diese Flächen und Objekte, die gemeinsam das Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden, wurden durch eine "Erhaltungszieleverordnung" rechtlich gesichert.

Nicht nur für die Naturschutzbehörden, auch für Genehmigungsbehörden und die Träger von Vorhaben und Planungen sowie bei der Durchführung von Maßnahmen innerhalb und in der Nähe von Natura 2000-Gebieten ergeben sich aus den europäischen Richtlinien bzw. den zu ihrer Umsetzung erlassenen Rechtsvorschriften bestimmte Anforderungen. Zur Information der Behörden und privater Vorhabensträger hat das TMLNU in Abstimmung mit anderen Ressorts der Landesregierung

Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in Thüringen - aktualisierte Fassung vom 22. Juli 2009
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erarbeitet, die einen Leitfaden zum Umgang mit den Natura 2000-Gebieten in der Verwaltungspraxis bilden.

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