| 3 | Mitteilungen von obligatorischen Projektinformationen an die Naturschutzbehörden bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß §§ 6 ff. ThürNatG Gemeinsame Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, des Thüringer Innenministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 24.01.2000 | | |