20.03.2013 15:40 Uhr

Vertragsnaturschutz und Förderung von anerkannten Naturschutzverbänden

Der Freistaat Thüringen bietet zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, sowie zur Förderung der Landschaftspflege und der anerkannten Naturschutzverbände folgende Förderprogramme an:

  • Programm zur Förderung umweltgerechter Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP 2007), Teil Naturschutz
  • Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
  • Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)
  • Programm zur Förderung der Beratungs- und Koordinierungsleistungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit von Landschaftspflegeverbänden
  • Programm zur Förderung der anerkannten Naturschutzvereine
Arnikawiese
Erhaltung artenreicher Bergwiesen durch Vertragsnaturschutz
Foto: J. Wykowski, BR Vessertal

 

1. Vertragsnaturschutz
 

Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Naturschutzteil des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten Programm pflegen Landwirtschaftsbetriebe alljährlich auf etwa 50.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Flächen durch (in Klammern jeweils Nummer der Maßnahme):

  • die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen (L32),

  • die hamsterschutzgerechte Ackernutzung (N12),

  • die Anlage von Nahrungs- und Nistschutzflächen für Tiere der Feldflur (N13) ,

  • die Schaffung von Nahrungsflächen für den Rotmilan (N14),

  • die fünfjährige Stilllegung von Ackerland zu Naturschutzzwecken (N15),

  • die Pflege durch Beweidung oder Mahd auf Mager- und Trockenstandorten, Bergwiesen, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen und Flachlandwiesen (N2 und N3),

  • die Pflege von Streuobstwiesen (N4),  

  • die Umwandlung von Acker in Grünland auf Auenstandorten (N5) sowie

  • die Pflege von wertvollen Teichen (N6).

Für die Naturschutzmaßnahmen im KULAP erfolgt vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und der örtlichen unteren Naturschutzbehörde. Dabei wird von der Naturschutzbehörde zunächst bestätigt, dass die Flächen für eine Naturschutzförderung geeignet sind. Weiterhin werden in einem Pflegeplan die vereinbarten Details zur Flächenbewirtschaftung festgehalten. Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden bzw. Landwirtschaftsämter.

 

Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP 2007), Förderrichtlinie des TMLNU vom 30.04.2008

KULAP 2007 – Änderung der Förderrichtlinie vom 01.07.2010

KULAP 2007 – Änderungen ab 2010 (Stand: 07/2010)

KULAP 2007 – Leitfaden mit Erläuterungen (Stand: 07/2010)

Die zweite Säule des Vertragsnaturschutzes in Thüringen ist das Programm NALAP. Im Gegensatz zu KULAP 2007, bei dem die Flächenpflege durch landwirtschaftliche Betriebe im Vordergrund steht, richtet sich das allein vom Land finanzierte Programm NALAP primär an Verbände, Vereine und Privatpersonen. Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden oder das Referat Naturschutz im Thüringer Landesverwaltungsamt.

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP), Förderrichtlinie des TMLNU vom 22.11.2004 mit Änderung vom 14.04.2008

 

2. Förderung von Naturschutzprojekten

 

Naturschutzprojekte können mit dem Programm „Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL) unterstützt werden. Das EU-kofinanzierte Programm wurde 2007 etabliert. Gefördert werden können:

  • die Erstellung von Plänen und Studien im Zusammenhang mit dem Management in Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung;

  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten;

  • Investitionen zur Stärkung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, Investitionen zur In-Wert-Setzung von Produkten der Landschaftspflege;

  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten hinsichtlich Besucherlenkung und -information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten;

  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Beratungs-, Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Naturführern in Großschutzgebieten, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien.

Das Antragsverfahren ist zweistufig: zur ersten Einschätzung eines Vorhabens ist zunächst eine Projektskizze beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde einzureichen (näheres siehe Datei „Hinweise zur Erstellung einer Projektskizze“). Erst nach Prüfung und Bewertung dieser Projektskizze regt die Bewilligungsbehörde die Einreichung eines vollständigen Antrags an. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Naturschutz im Thüringer Landesverwaltungsamt.

 

Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL), Förderrichtlinie des TMLNU vom 14.05.2008

Hinweise zum Antragsverfahren (Stand: 03/2011)

Hinweise zur Erstellung einer Projektskizze (Stand: 03/2010)

ENL Anlage Projektskizze KFP (Stand: 03/2010)

3. Förderung der Landschaftspflegeverbände

Landschaftspflegeverbände initiieren und begleiten Maßnahmen, die einer intakten Kulturlandschaft förderlich sind. Hierzu gehören die Pflege naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, die umweltverträgliche Landnutzung oder die nachhaltige Regionalentwicklung. Der Freistaat Thüringen fördert die Beratungs- und Koordinierungsleistungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Landschaftspflegeverbände. Weitere Auskunft erteilt das Referat Naturschutz im Thüringer Landesverwaltungsamt.

Richtlinie zur Förderung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen und der Öffentlichkeitsarbeit der Landschaftspflegeverbände
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4. Förderung der anerkannten Naturschutzverbände

Für die Tätigkeit der anerkannten Naturschutzvereinigungen (anerkannt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bzw. vor dem 01.03.2010 gemäß Naturschutzrecht) gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen als notwendige Unterstützung zur Wahrnehmung ihres Beteiligungsrechts nach Naturschutzrecht. Zurzeit gibt es in Thüringen zehn anerkannte Naturschutzverbände, die diese Förderung in Anspruch nehmen können. Auskunft erteilen die jeweiligen Landesverbände bzw. das Referat 56 des TMLFUN.
 

Förderung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 24.11.2011
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