EFF-Förderung
Auf der Basis des Europäischen Fischereifonds besteht die Möglichkeit der Förderung im Freistaat Thüringen
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zugunsten produktiver Investitionen, Umweltschutz sowie Hygienemaßnahmen in der Fischerei und Aquakultur
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Maßnahmen, die dem Schutz und der Verbesserung der Wasserfauna und -flora dienen
- Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte und zur Verbesserung des Absatzes von Erzeugnissen der Aquakultur und der Fischwirtschaft
- Studien, Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur Einführung innovativer Techniken für die Fischerei
Wer wird gefördert?
- Natürliche oder juristische Personen (im Haupt- und Nebenerwerb), die im Fischereisektor die Fischerei (Binnenfischerei/Aquakultur) und/oder die Fischwirtschaft (Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) betreiben sowie neu zu gründende Unternehmen mit Sitz in Thüringen, außer Unternehmen des Einzelhandels,
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine der Fischerei und Fischereigenossenschaften
Wo wird der Antrag gestellt?
AöR ThüringenFORST
Thüringer Forstamt Frauenwald
Forsthaus Allzunah
98711 Frauenwald
Telefon 036782 61386
Telefax 036782 658-47
Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Thüringen
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