Fischereiabgabe
Es sind folgende Fischereischeingebühren sowie eine Fischereiabgabe zu entrichten.
Gebühren und Fischereiabgabe (gütlig ab dem 27. August 2010)
Fischereischeine in Thüringen | Fischereischeingebühr [€] | Fischereiabgabe [€] |
| Jugendfischereischein | 3,00 | 7,00 |
| Jahresfischereischein | 7,50 | 10,00 |
| Fünfjahresfischereischein | 12,00 | 25,00 |
| Zehnjahresfischereischein | 18,00 | 40,00 |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 40,00 | 180,00 |
| Vierteljahresfischereischein | 4,00 | 15,00 |
Für die Gemeindeverwaltungen, die für die Ausstellung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe zuständig sind, ist die Verwaltungsvorschrift Fischereischeine zu beachten:
Verwaltungsvorschrift (VV) "Fischereischeine"
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