12.06.2012
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Umweltminister fordert verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen im Handel

Reinholz: „Gebrauchte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll“

Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert die Einführung eines verpflichtenden Rücknahmesystems für gebrauchte Energiesparlampen im Handel. Reinholz hat Bundesumweltminister Peter Altmaier aufgefordert, auf Bundesebene eine entsprechende rechtliche Regelung anzustoßen. Auch bei der Umweltministerkonferenz der Bundesländer vom 20. bis 22. Juni in Schleswig wird sich Minister Reinholz für eine solche Rücknahmepflicht einsetzen.

12.06.2012

 

Energiesparlampen gehören wegen des darin enthaltenen giftigen Quecksilbers nicht in die Mülltonne. Bisher gibt es aber in Deutschland kein etabliertes, dichtes Netz an Rücknahmestellen. Das gerade erst aktualisierte europäische Recht zur Entsorgung elektronischer Geräte sieht zwar eine Rücknahmepflicht vor, lässt jedoch Ausnahmen zu, wenn freiwillige Systeme genauso effektiv sind. „Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass dies nicht funktioniert“, sagte Reinholz. „Freiwilligkeit alleine reicht nicht. Gerade im ländlichen Raum, auch bei uns hier in Thüringen, gibt es riesige Lücken im freiwilligen Rücknahmenetz des Handels. Niemand fährt zig Kilometer, um eine Energiesparlampe zurückzugeben. Dies wäre auch ökologischer Unfug.“ Deshalb müsse der Bund nun handeln und eine verpflichtende Rücknahme im Handel auf den Weg bringen. Alle Geschäfte ab einer bestimmten Größe, die Energiesparlampen verkaufen, müssten im Rahmen der Produktverantwortung die Lampen später auch zurücknehmen, so der Minister.
Reinholz appellierte zudem an die Bevölkerung, gebrauchte Energiesparlampen auch nicht in die Hausmülltonne zu werfen, so lange noch keine Rücknahmepflicht des Handels besteht. Die Lampen sollten entweder an einem der kommunalen Recyclinghöfe abgegeben werden oder bei den Geschäften, die am freiwilligen Rücknahmesystem „Lightcycle“ des Handels teilnehmen. Informationen über teilnehmende Geschäfte findet man unter www.lightcycle.de.
 
Hintergrund
Die so genannte „Elektroschrott-Richtlinie“ der EU (WEEE-RL) wurde am 27. Januar 2012 novelliert. Sie enthält unter anderem eine Rücknahmeverpflichtung des Handels für kleinste Geräte (unter 25 Zentimeter, also Energiesparlampen, Mobiltelefone, Rasierapparate und ähnliches). Sie soll nur für Händler gelten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-Geräte von über 400 Quadratmeter verfügen.
 
 
Andreas Maruschke
Pressesprecher