EMAS – geprüftes Umweltmanagement
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) steht für das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der Europäischen Union.
Ausgehend von der 1993 verabschiedeten
Öko-Audit-Verordnung ((EWG) Nr. 1836/93), die 2001 novelliert wurde und seitdem
EMAS-Verordnung ((EG) Nr. 761/2001) heißt, wurde 1995 das
Umweltauditgesetz verabschiedet. EMAS-Verordnung und Umweltauditgesetz sind die Grundlagen, um – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – zu einer umweltgerechten Betriebsführung und einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beizutragen. Mittlerweile wird EMAS in allen Wirtschaftszweigen sowie auch in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen angewendet.
Die neue
EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 trat am 11.01.2010 in Kraft. Mit verschiedenen Neuerungen soll EMAS attraktiver werden. So können sich nun auch Organisationen aus Nicht-EU-Staaten EMAS-registrieren lassen (global EMAS). Organisationen mit Standorten in verschiedenen Ländern können jetzt eine Sammelregistrierung beantragen. Außerdem gibt es nur noch ein EMAS-Logo mit dem Zusatz "geprüftes Umweltmanagement". Kleine und mittlere Organisationen (bis 250 Mitarbeiter) können bei der Registerstelle eine Verlängerung der Validierungszyklen für die Begutachtung und validierte Umwelterklärung von drei auf vier Jahre und für die aktualisierte validierte Umwelterklärung von einem auf zwei Jahre beantragen.
Die Umwelterklärung muss Angaben zu bestimmten Kernindikatoren in den Bereichen Energie- und Materialeffizienz, Wasser- und Flächenverbrauch, Abfall und Treibhausgasemissionen enthalten. Die Indikatoren reflektieren die wesentlichen direkten Umweltaspekte der Organisation. Mit Referenzdokumenten will die Europäische Kommission die Umsetzung der neuen Anforderungen in die Praxis unterstützen. Die Dokumente werden auch bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und Organisationen berücksichtigt. Zunächst werden die Referenzdokumente für die öffentliche Verwaltung und den Einzelhandel erarbeitet, die Tourismus- und Baubranche folgen.
Weitere Informationen unter
www.emas.de
Eine durch den
Umweltgutachterausschuss initiierte internetgestützte Kampagne
"Wir für EMAS", an der sich auch Unternehmen aus Thüringen beteiligen, zeigt exemplarisch die große Bandbreite der Teilnehmer sowie die Beweggründe für ihre Teilnahme und Erfahrungen mit EMAS:
Die Anforderungen von EMAS an die Betriebe und deren Umweltleistung sind sehr anspruchsvoll. Nach dem Vorbild von EMAS gibt es noch weitere Managementsysteme (ISO 14001) und -ansätze (z.B. QUB oder ÖKOPROFIT, siehe auch weiter unten), die aber den mit EMAS gesetzten Standard nicht erreichen. Gleichwohl können auch sie ein erster Schritt auf dem Weg zu EMAS sein.
Mehrere Tausend Unternehmen haben sich seit 1995 deutschlandweit freiwillig den Anforderungen der EMAS-Verordnung unterworfen. 51 Organisationen waren in Thüringen Ende 2010 EMAS-registriert.
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| Bundesländer mit den häufigsten EMAS-Registrierungen in Deutschland |
Für Kleinst- und Kleinunternehmen besteht die Möglichkeit, auf einem vereinfachten Weg zu einer EMAS-Registrierung zu gelangen – jedoch ohne Abstriche an den Anforderungen zur Registrierung. Mit Unterstützung der Europäischen Kommission wurde als neue Methodik
EMASeasy speziell für diese Unternehmensgröße entwickelt und erprobt. In Deutschland wurden 2007 die ersten Unternehmen, die EMASeasy angewendet haben, ins EMAS-Register eingetragen. Aufgrund seiner motivations- und mitarbeiterorientierten Methodik und einer kompakten und visuell ansprechenden Dokumentationsform ermöglicht EMASeasy den Unternehmen, dieses Umweltmanagementsystem mit angemessenen externen und internen Kosten einzuführen und aufrecht zu erhalten. Die Kostenvorteile entstehen vor allem bei einer Gruppenberatung mehrerer Unternehmen, die durch individuelle Vor-Ort-Beratungen ergänzt wird.
Speziell geschulte EMASeasy-Berater informieren über die Rahmenbedingungen für Umweltmanagement in KMU sowie einzelne Aspekte und Methoden, mit denen Unternehmen zu einem validierbaren Umweltmanagementsystem gelangen. Außerdem können sie von den Erfahrungen mit EMASeasy aus der Unternehmens- und Gutachterpraxis berichten. Damit können die Thüringer Unternehmen auch auf kompetente Berater aus der Region zurückgreifen. Die Kontaktdaten können der folgenden Übersicht entnommen werden:
Beraterliste EMASeasy
Vor allem kleine und mittelständische Betriebe prägen die Thüringer Wirtschaft. Um diesen eine Teilnahme an EMAS zu erleichtern,
fördert der Freistaat seit 1995 die erstmalige Einführung von EMAS, kofinanziert aus dem EU-Strukturfonds EFRE. Zudem privilegiert die Landesregierung EMAS-registrierte Unternehmen durch
Erleichterungen im Verwaltungsvollzug (vgl. Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2004) oder
geringere Verwaltungsgebühren (vgl. GVBl. Nr. 9/2004).
Ansprechpartner zur EMAS- oder DIN ISO 14001-Förderung:
Referat 57 – Nachhaltigkeit, Umweltpolitik
Andreas Hirsch, Tel. 0361-3799610
Erlass zur Substitution ordnungsrechtlicher Maßnahmen durch Erleichterungen im Verwaltungsvollzug für EMAS-auditierte Organisationen
Mit der freiwilligen Einführung eines wirksamen Umweltmanagementsystems und den damit verbundenen innerbetrieblichen Eigenkontrollen verpflichten sich die an EMAS teilnehmenden Unternehmen, das geltende Umweltrecht einzuhalten und für eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltbelange zu sorgen. Die Existenz und Funktionsfähigkeit solcher Systeme wird durch zugelassene Umweltgutachter geprüft. Zudem wird durch die nach der EMAS-Verordnung geforderte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die wesentlichen Umweltauswirkungen eines jeden EMAS-Unternehmens die für den Schutz von Dritten erforderliche Transparenz gewährleistet.
EMAS trägt dazu bei, die Potenziale eines modernen Umweltschutzes optimal zu nutzen und das betriebliche Umweltschutzniveau kontinuierlich zu verbessern. EMAS gewinnt als Instrument, das auf einer stärkeren Eigenverantwortung der Wirtschaft basiert, immer mehr an Bedeutung.
EMAS bringt wegen seiner Transparenz, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit nicht nur den Unternehmen selbst deutliche Vorteile sondern auch der Umweltverwaltung.
Mit dem Erlass zur Substitution ordnungsrechtlicher Maßnahmen durch Erleichterungen im Verwaltungsvollzug für EMAS-auditierte Organisationen honoriert das TMLFUN dieses freiwillige Engagement durch entsprechende Erleichterungen für EMAS-Organisationen im Umgang mit den Umweltbehörden. Der Vollzug des Umweltrechts soll dadurch für alle Beteiligten vereinfacht werden. Bestimmte Berichts-, Mess- und Überwachungspflichten entfallen ganz, oder die Erfüllung solcher Pflichten wird erleichtert. So können zum Beispiel die im Rahmen des EMAS-Prozesses erarbeiteten Unterlagen zur gesetzlich geforderten Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden.
Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Zudem wurde die Verwaltungskostenordnung u.a. dahingehend geändert, dass für EMAS-Organisationen im Rahmen der Überwachung oder bei Genehmigungen nach dem BImSchG um 30 % reduzierte Verwaltungskosten berechnet werden. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 9/2004 S. 404 Nr. 2.1.2.9.
Auch diese neuen Regelungen dienen der Förderung von Unternehmen, die freiwillig an einem Umweltmanagementsystem und den damit verbundenen Umweltbetriebsprüfungen nach EMAS teilnehmen. Sie sollen einen Anreiz für bisher nicht angeschlossene Unternehmen schaffen, sich ebenfalls an diesem System zu beteiligen, und für eingetragene Unternehmen, diesen erreichten Stand aufrecht zu erhalten.
nichtamtliche Lesefassung des betroffenen Abschnitts