07.01.2013 11:09 Uhr

Fördermöglichkeiten

Die Förderung von Projekten erfolgt gemäß der

Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen
Größe: 37,7 kB

Zuwendungszweck ist die Förderung von Maßnahmen für eine Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 im Freistaat Thüringen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltiges Wirtschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Lokale Agenda 21, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
 
Bei Förderanträgen zur Implementierung von Umweltmanagementsystemen EMAS oder ISO 14001 nach Nr. 2.1. der Richtlinie ist das RKW Thüringen zur Qualitätssicherung einzubeziehen. Förderanträge können daher auch direkt an das
 
RKW Thüringen,
Frau Kocum
Konrad-Zuse-Str. 15
99099 Erfurt
Telefon:  +49 (0)361 5514324

gerichtet werden.
 
Bei Beratungsprojekten im Sinne eines Nachhaltigen Wirtschaftens sind die erzielten Effekte anhand von Indikatoren zum eingesparten Ressourcenverbrauch aus der o.g. Richtlinie darzustellen.
 
Umsetzungsprojekte im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung müssen sich nachvollziehbar an den Zielen und Leitlinien des jeweils aktuellen Thüringer Aktionsplans zur Umsetzung der Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2000-2014 orientieren oder müssen mindestens einen Indikator aus dem Bereich Ökologie, dem Bereich Partizipation und den Bereichen Ökonomie oder Gesellschaft/Soziales der lokalen Nachhaltigkeitsindikatoren bedienen.
 

 

Antrag zur Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen
Größe: 97,8 kB

Sturkturfonds der EU

Weiterführende Informationen

Naturbeobachtungsturm Gehren
Naturbeobachtungsturm Gehren, Foto: TMLNU