Naturnahe Waldbewirtschaftung
Was wird gefördert:
- Vorarbeiten wie Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten, fachliche Stellungnahmen und Erhebungen, die der Vorbereitung der Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft;
- Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand (Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau);
- Waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen;
- Gestaltung und Pflege naturnaher Waldaußenränder und Waldinnenränder;
- Bodenschutzkalkung im Kleinprivatwald;
- Insektizidfreier Waldschutz;
- Einsatz von Rückepferden
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz);
- Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.
Was wird vorausgesetzt?
- Eigentumsnachweis,
- Verwendung von standorts- und herkunftsgerechtem Vermehrungsgut.
Wie viel Geld gibt es?
Die Zuschüsse betragen je nach Vorhaben von 50 % bis zu 90 %.
Sie werden i. d. R. als Pauschalen nach kalkulierten Kostensätzen gewährt.
Eine Zuwendung in Höhe der maximalen Fördersätze wird nur bei gemeinschaftlichen Fördervorhaben gewährt. Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Formgebunden bei den örtlich zuständigen
Forstämtern der Landesforstanstalt
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/foerderrichtlinien/neufassung-rili-gak_mit_anlagen.pdf