Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Was wird gefördert?
 
Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrich­tungen oder in die innerbetriebliche Rationalisierung. Förderfähige Kosten sind Ausgaben für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufberei­tung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Er­zeugnisse dienen.
Ausgaben, die dem Absatz auf der Erzeuger- und Einzelhandelsstufe dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
 
Wer wird gefördert?
 
  • Erzeugergemeinschaften oder deren Vereinigungen mit einer Anerkennung nach dem Markt­strukturgesetz
  • Zusammenschlüsse von Erzeugern, die Qualitätsprodukte erzeugen
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, de­ren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grund­erzeugnisse erstreckt
  • Voraussetzung für alle Antragsteller: Beschäftigung von weniger als 750 Personen oder Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro.
 
Was wird vorausgesetzt?
 
Gefördert werden kann, wenn
  • ausreichend Absatzmöglichkeiten bestehen,
  • im Rahmen des Investitionsplanes ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erbracht wird,
  • Lieferverträge mit landwirtschaftlichen Erzeugern oder gemeinschaftlichen Absatzorganisationen bestehen (mind. 5 Jahre lang mind. 40 % der Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden).
 
Wie viel Geld gibt es?
 
Für Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen können Zuwendungen bis zu 35 % der förderfähigen Aufwendungen gewährt werden; für andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 25 %. Betriebe die aufgrund ihrer Größe nicht mehr den KMU zugeordnet werden können, jedoch weniger als 750 Personen beschäftigen oder deren Jahresumsatz we­niger als 200 Mio. beträgt, können Zuwendungen bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben erhalten.
 
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
 
Auf formgebundenen Antragsunterlagen bei der:
 
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361/74470
Fax: 0361/7447-271 (Kundencenter)
 
Fundstelle

ThürStAnz. Nr. 27/2008 Seiten 1011-1016
(Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung.)
 
Weiterführende Informationen: