Kooperation und Umnutzung
Was wird gefördert?
- Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten;
- Aufwendungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Was wird vorausgesetzt?
- Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.
- Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit zu erbringen.
Wieviel Geld gibt es?
- Es können Zuschüsse in Höhe von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
- Bei innovativen und/oder besonders raumwirksamen Projekten können die Zuschüsse um bis zu 10 % erhöht werden.
- Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mind. 7.500 Euro betragen.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Laufende Antragstellung beim jeweils zuständigen
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung.
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/dorferneuerung_entwicklung