Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Kooperation und Umnutzung

Was wird gefördert?

  • Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten;
  • Aufwendungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Was wird vorausgesetzt?

  • Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.
  • Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit zu erbringen.

Wieviel Geld gibt es?

  • Es können Zuschüsse in Höhe von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
  • Bei innovativen und/oder besonders raumwirksamen Projekten können die Zuschüsse um bis zu 10 % erhöht werden.
  • Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mind. 7.500 Euro betragen.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Laufende Antragstellung beim jeweils zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/dorferneuerung_entwicklung