Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Strukturförderhilfe Forst

Was wird gefördert:

  • Forstschutzmaßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Überwachung von Schadorganismen im Wald zur Sicherung oder Wiederherstellung stabiler Waldökosysteme;
  • Wegeinstandsetzung;
  • Anlage von maschinenbefahrbaren Rückewegen;
  • mobile Waldbesitzerschule Thüringens

Wer wird gefördert:

  • natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit einer Forstbetriebsgröße von bis zu 100 ha,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • anerkannte Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung.

Was wird vorausgesetzt?

  • Eigentumsnachweis;
  • Die Notwendigkeit der jeweiligen Forstschutzmaßnahmen ist durch das zuständige Forstamt der Landesforstanstalt zu prüfen und zu bestätigen.
  • Die Notwendigkeit der Walderschließungsvorhaben (Wegeinstandsetzung und Rückewegbau) ist durch das zuständige Forstamt der Landesforstanstalt zu prüfen und zu bestätigen.

Die weiteren Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Zuschüsse betragen i. d. R. 70 % der förderfähigen Ausgaben, die z. T. als Pauschalen gewährt werden. Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Formgebunden bei den örtlich zuständigen Forstämtern der Landesforstanstalt.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/foerderrichtlinien/strukturfoerderhilfe-2010.pdf