Anerkannte Naturschutzverbände
Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt die in Thüringen anerkannten Naturschutzvereinigungen bei der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und reicht von der Beteiligung bei konkreten Genehmigungsverfahren bis hin zur Mitwirkung bei Rechtsvorschriften. Prioritär werden dabei Fördermittel für das Projekt „Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Mitwirkungsrechte gemäß § 63 (2) BNatSchG“ gewährt.
Wer wird gefördert?
In Thüringen entsprechend § 3 und § 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Naturschutzvereinigungen.
Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 52/2011
Was wird vorausgesetzt?
Förderfähig sind Vorhaben, die vorwiegend der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege innerhalb des Freistaates Thüringen dienen.
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung grundsätzlich bis max. 70 %, bei Projekten zur Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte wegen des hohen öffentlichen Interesses in Ausnahmefällen bis max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; alle persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sowie Investitionskosten.
Wo und wie wird beantragt?
Auf formgebundenen Antragsformularen bis zum 31.01. des laufenden Haushaltsjahres beim:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Abteilung 5
Beethovenstr. 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361 -3799360
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/th8/tmlfun/naturschutz/foerderung/index.aspx#3