Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

NALAP

Was wird gefördert?

  1. Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensraumtypen mit ihren Lebensgemeinschaften per Zuwendungsvertrag (z. B. Mager- und Trockenstandorte, Feucht- und Nassstandorte, Bergwiesen, Streuobstwiesen, Teiche und naturnahe Kleingewässer),
  2. Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen per Zuwendungsvertrag,
  3. Durchführungen von Naturschutzprojekten per Zuwendungsbescheid (z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von Lebensräumen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt, Maßnahmen zur Neuanlage und Verbesserung landschaftstypischer Biotope, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Bestände gefährdeter Tier- und Pflanzenarten).

Wer wird gefördert?

Natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; landwirtschaftliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird vorausgesetzt?

Bei Verträgen zur Biotoppflege und zum Amphibienschutz werden die Vertragsinhalte in Abstimmung mit der jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgelegt; die Voraussetzungen für Naturschutzprojekte werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Projektziel im Zuwendungsbescheid geregelt.

Wie viel Geld gibt es?

Zu 1. Für die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensraumtypen: 100 bis 500 €/ha, für Erstpflegemaßnahmen bis 1250 €/ha,
zu 2. Für die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen: für den Auf- und Abbau des Zauns 20 € je 100 Meter Zaun; für die Betreuung 55 € je 100 Meter Zaun.
Zu 3. Für die Durchführung von Naturschutzprojekten werden 70 bis 90%, in Ausnahmefällen bis 100% der zuwendungsfähigen Ausgabe gefördert.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die vom Antragsteller unterschriebenen Vertragsangebote oder schriftlichen Förderanträge werden auf vorgegebenen Formularen bei den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte jährlich bis zum 1. Februar eingereicht.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/th8/tmlfun/naturschutz/recht_und_foerderung/vertragsnaturschutz/index.aspx#nalap

ThürStAnz Nr. 51/2004 S. 2805 – 2809