Nachhaltige Entwicklung
Was wird gefördert:
Maßnahmen für eine Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 im Freistaat Thüringen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltiges Wirtschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Lokale Agenda 21, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Fördergegenstände können sein:
- Beratungsprojekte zur Einführung von Managementsystemen oder Managementansätzen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens,
- Projekte i. S. einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in den Schwerpunkten Energieeffizienz und Ressourcenschonung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, inter-und intrakommunale Partizipation, nachhaltiger Lebensstil, nachhaltiger Konsum, Entwicklungszusammenarbeit/Eine Welt,
- vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz anerkannte Nachhaltigkeitszentren.
Wer wird gefördert:
Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wirtschaftsverbände und -kammern, Branchenzusammenschlüsse sowie Forschungseinrichtungen.
Voraussetzungen:
- die Maßnahmen müssen im Freistaat Thüringen durch Träger mit Niederlassung in Thüringen realisiert werden,
- der Zuwendungsempfänger muss sich bereit erklären, in einem öffentlichen zugänglichen Verzeichnis der Begünstigten genannt zu werden,
- dem Freistaat Thüringen muss ein Nutzungsrecht an den des geförderten Projekten eingeräumt werden
- Unternehmen müssen die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Art. 87 und 88 EG-Vertrag "De-minimis"-Beihilfen in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Weitere Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.
Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 47/2007
Wie viel wird gefördert:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote kann nach 1. und 2. je nach Projekt bis zu 50%, 60% oder 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Die Zuwendungen für die Nachhaltigkeitszentren betragen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige Ausgaben nach
Wo und wie wird beantragt:
Anträge auf Förderung sind schriftlich und formgebunden zu stellen beim:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz,
Referat 53
Postfach 900365
99106 Erfurt
Die Antragsformulare können bei der vorgenannten Stelle oder aus dem Internet unter
www.agenda21.thueringen.de bezogen werden.
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/th8/tmlfun/agenda/foerdermoeglichkeiten/