Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Beratung und Öffentlichkeitsarbeit der Landschaftspflegeverbände

Was wird gefördert?

Die Durchführung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit von Landschaftspflegeverbänden, sofern diese auf die Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerichtet sind.

Wer wird gefördert?

Landschaftspflegeverbände (gemeinnütziger eingetragene Vereine) mit Sitz in Thüringen.

Was wird vorausgesetzt?

Förderfähig sind Vorhaben zur nachhaltigen Landnutzung und Landschaftspflege, die der Entwicklung und Erhaltung einer vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft dienen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt:

  • bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Bagatellgrenze 250 Euro,
  • Förderung als Vielfaches eines festgelegten Stundensatzes; Personal- und Sachausgaben max. 27,50 EUR pro Stunde,
  • Fördermittel jährlich bis zu 50.000 EUR je Verband.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Auf formgebundenen Antragsformularen bei der oberen Naturschutzbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/th8/tmlfun/naturschutz/foerderung/index.aspx#2

ThürStAnz Nr. 22/2012 S. 701