Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

KULAP - Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

Was wird gefördert?

Gefördert wird die freiwillige Einführung und Beibehaltung von Produktionsverfahren, die dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, des Landschaftsbildes und des ländlichen Lebensraumes, der natürlichen Ressourcen, der Böden und des Wassers dienen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zum freiwilligen Erhalt der Biodiversität in Kulturlandschaften sowie der Erhalt genetischer Ressourcen, speziell vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen, unterstützt werden.
 
Programmteil L – Umweltgerechte Produktionsverfahren der Landwirtschaft und des Gartenbaus
L1 Einführung Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im Gesamtbetrieb
L2 Anbau von mindestens sechs verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des Betriebes
L31 Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen auf Ackerland
L32 Anlage und extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen
L33 Anlage von Blühstreifen auf Ackerland auf ausgewiesenen erosionsgefährdeten Ackerflächen an Gewässern
L4 Erhaltung von Standorten mit pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation
L5 Anwendung von bodenschonenden Produktionsverfahren im Ackerfutterbau
L6 Pflege von Hecken, Schutzpflanzungen, nicht landwirtschaftlich genutzter Baumreihen und Feldgehölzen
L7 Förderung der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren
 
Programmteil N – Naturschutzmaßnahmen
N1 Naturschutzmaßnahmen auf dem Ackerland
N12 Hamsterschutzgerechte Ackernutzung
N13 Bereitstellung von Nahrungs- und Nistschutzflächen für Tierarten der Feldflur
N14 Schaffung von Nahrungsflächen für den Rotmilan
N15 Stilllegung von Ackerflächen für Naturschutzzwecke
 
N2 Naturschutzmaßnahmen auf dem Grünland- Biotoppflege durch Beweidung
N211 Biotoppflege von Mager- und Trockenstandorten durch Beweidung mit Rindern/ Pferden
N212 Biotoppflege von Mager- und Trockenstandorten durch Beweidung mit Rindern/ Pferden unter erschwerten Bedingungen
N213 Biotoppflege von Mager- und Trockenstandorten durch Beweidung mit Schafen/Ziegen
N221 Biotoppflege von Bergwiesen und Borstgrasrasen durch Beweidung
N222 Biotoppflege von Bergwiesen und Borstgrasrasen durch Beweidung unter erschwerten Bedingungen
N231 Biotoppflege von Feucht- und Nasswiesen durch Beweidung
N232 Biotoppflege von Feucht- und Nasswiesen durch Beweidung unter erschwerten Bedingungen
N241 Biotoppflege in Wiesenbrütergebieten durch Beweidung
N242 Biotoppflege in Wiesenbrütergebieten durch Beweidung unter erschwerten Bedingungen
N25 Pflege von Schafhutungen mit Schafen und/oder Ziegen sowie die Pflege von nicht mechanisierbaren Grünlandflächen durch Beweidung mit Rindern und/oder Pferden
 
N3 Naturschutzmaßnahmen auf dem Grünland- Biotoppflege durch Mahd
N311 Biotoppflege von Mager- und Trockenstandorten durch Mahd
N312 Biotoppflege von Mager- und Trockenstandorten durch Mahd unter erschwerten Bedingungen
N321 Biotoppflege von Bergwiesen und Borstgrasrasen durch Mahd
N322 Biotoppflege von Bergwiesen und Borstgrasrasen durch Mahd unter erschwerten Bedingungen
N331 Biotoppflege von Feucht- und Nasswiesen durch Mahd
N332 Biotoppflege von Feucht- und Nasswiesen durch Mahd unter erschwerten Bedingungen
N341 Biotoppflege in Wiesenbrütergebieten durch Mahd
N342 Biotoppflege in Wiesenbrütergebieten durch Mahd unter erschwerten Bedingungen
N351 Biotoppflege von extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes durch Mahd
N352 Biotoppflege von extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes durch Mahd unter erschwerten Bedingungen
 
N4 – Pflege von Streuobstwiesen
 
N5 – Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland
 
N6 –Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von Teichlandschaften
 
Programmteil T – Maßnahme zur Erhaltung genetischer Ressourcen
T1 Erhaltung und Erweiterung des Bestandes vom Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen
 
Programmteil W – Maßnahmen des Gewässerschutzes
W1 Erreichung oder Beibehaltung eines erklärten Stickstoffsaldos
W21 Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau
W22 Anwendung von Mulch - oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im
Ackerbau
 
 
Wer wird gefördert?
 
Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 73/2009
 
Was wird vorausgesetzt?
 
Einhaltung bestimmter Wirtschaftsweisen bzw. Pflegemaßnahmen oder der Nachweis vorgegebener Umweltziele für den Zeitraum von 5 Jahren. Die detaillierten Zuwendungsvoraussetzungen (Verpflichtungsinhalte) können maßnahmespezifisch in den Landwirtschaftsämtern oder unter www.thueringen.de/tmlfun eingesehen werden.
 
Die Förderung kann nur für in Thüringen gelegene Flächen erfolgen.
 
Der Verpflichtungszeitraum (KULAP-Jahr) beginnt am 1.Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Die Antragstellung muss vor Beginn des Verpflichtungszeitraums bis zum 15.Mai (Ausschlussfrist) erfolgen.
 
Wie viel Geld gibt es?
 
Bei der Maßnahme L1:
Bei Einführung ökologischer Anbauverfahren:
  • 210 €/ha Ackerfläche
  • 210 €/ha Grünland
  • 480 €/ha Gemüseanbauflächen
  • 900 €/ha Dauer- und Baumschulkulturen
 
Bei Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren:
  • 170 €/ha Ackerfläche
  • 170 €/ha Grünland
  • 300 €/ha Gemüseanbauflächen
  • 720 €/ha Dauer- und Baumschulkulturen
 
Bei nachgewiesener Teilnahme am Kontrollverfahren nach der VO (EWG) Nr. 2092/1991 erhöht sich die Beihilfe um 35 €/ha, höchstens jedoch um 530 €/Zuwendungsempfänger.
 
Bei der Maßnahme L2:
  • 53 €/ha Ackerfläche bzw.
  • 32 €/ha Ackerfläche bei einer gleichzeitigen Förderung nach L1
 
Bei der Maßnahme L31:
Blühstreifen und – flächen:
  • mit jährlicher Nachsaat 740 €/ha
  • einmaliger Ansaat 660 €/ha
 
Bei der Maßnahme L32: 740 €/ha
Bei der Maßnahme L33:
  • Blühstreifen mit jährlicher Nachsaat 740 €/ha
  • Blühstreifen mit einmaliger Ansaat 660 €/ha
 
Bei der Maßnahme L4: 140 €/ha
 
Bei der Maßnahme L5: 180 €/ha
  • 70 €/habei einer gleichzeitigen Förderung nach L1
 
Bei der Maßnahme L6: 495 €/ha
Bei der Maßnahme L7: 30 €/ha Bezugsfläche
Bei der Maßnahme N12: 400 €/ha
Bei der Maßnahme N13: 490 €/ha
Bei der Maßnahme N14: 320 €/ha
Bei der Maßnahme N15: 136 €/ha
bei einer Ackerzahl (AZ) bis zu 25, bei einer AZ über 25 erhöht sich die Beihilfe um 7 € je vollen AZ-Punkt. Die Beihilfe beträgt maximal 460 €/ha.
 
Bei der Maßnahme N211: 250 €/ha
Bei der Maßnahme N212: 310 €/ha
Bei der Maßnahme N213: 370 €/ha
Bei derMaßnahme N221: 250 €/ha
Bei der Maßnahme N222: 310€/ha
Bei der Maßnahme N231: 250 €/ha
Bei der Maßnahme N232: 310 €/ha
Bei der Maßnahme N241: 250 €/ha
Bei der Maßnahme N242: 310€/ha
Bei der Maßnahme N25: 250 €/ha
Bei der Maßnahme N311: 380 €/ha
Bei der Maßnahme N312: 480 €/ha
Bei der Maßnahme N2321: 360 €/ha
Bei der Maßnahme N322: 460 €/ha
Bei der Maßnahme N331: 360 €/ha
Bei der Maßnahme N332: 460 €/ha
Bei der Maßnahme N341: 400 €/ha
Bei der Maßnahme N342: 495 €/ha
Bei der Maßnahme N351: 300 €/ha
Bei der Maßnahme N352: 400 €/ha
Bei der Maßnahme N4: 400 €/ha
Bei der Maßnahme N5: 491 €/ha
Bei der Maßnahme N6: 420 €/ha
Bei der Maßnahme T1: 200 €/GVE
Bei der Maßnahme W1
  • bei Erreichung des Zielsaldo 1     45 €/ha Ackerland
  • bei Erreichung des Zielsaldo 2     70 €/ha Ackerland
Bei der Maßnahme W21
  • 84 €/ha Zwischenfrucht- /Untersaatfläche bzw.
  • 55 €/ha Zwischenfrucht- /Untersaatfläche bei einer gleichzeitigen Förderung nach L1
Bei der Maßnahme W22: 55 €/ha
 
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
 
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt auf formgebundenen Antragsunterlagen gestellt.
 
Fundstelle:
 
Förderrichtlinie des TMLFUN vom 30.04. 2008 (ThürStAnz Nr. 22/2008),
geändert am 01.07.2010 (ThürStAnz Nr. 31/2010, geändert am 15.05.2012 (ThürStAnz Nr. 23/2012)
  
Finanzquelle:
 
ELER, GAK, Landesmittel
 
Weiterführende Informationen: