Innovationsförderung
Was wird gefördert?
Die Entwicklung neuer Produkte einschließlich der hierzu erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten, Entwicklung neuer Verfahren und Konzepte in der Land- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Erprobung dieser Verfahren unter Praxisbedingungen sowie die Entwicklung neuer Technologien zur Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Wer wird gefördert?
Kooperationen von Unternehmen der Land- oder Ernährungswirtschaft sowie Kooperationen dieser mit wissenschaftlichen Instituten oder Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist vorwiegend auf Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen gerichtet.
Was wird vorausgesetzt?
- Vorlage einer nachvollziehbaren Darstellung des Projektes,
- Abschluss einer Projektvereinbarung, in der Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt sind und das Projektziel festgehalten ist
Wie viel Geld gibt es?
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuwendung.
Der Fördersatz (Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben) beträgt:
- 60 % für Grundlagenforschung
- 60 % für industrielle Forschung
- 35 % für vorwettbewerbliche Entwicklung
Die Zuwendung ist auf maximal 500.000 € je Projekt begrenzt.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: 036 41/68 30
Fundstelle: Richtlinie: „Innovationsförderung in der Land- und Ernährungswirtschaft“ im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 29/2009, S. 1263