Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

22.04.2013 15:41 Uhr

Investitionen, Verarbeitung und Vermarktung von Holz

Was wird gefördert:

a) die Anschaffung von Maschinen und Anlagen zum Fällen, Aufarbeiten und Rücken von Rundholz,
b) die Anschaffung von Maschinen und Anlagen für die Erzeugung von Energieholz aus Waldholz,
c) Investitionen auf Rundholzplätzen alle Arbeitsgänge betreffend, die dem gewerbsmäßigen Sägen
von Rundholzsortimenten vorangehen

Wer wird gefördert:

  • Für die Vorhaben nach a) anerkannte Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und private und körperschaftliche Waldbesitzer, deren forstlicher Grundbesitz sich überwiegend in Thüringen befindet;
  • Für die Vorhaben nach b) und c) zusätzlich zu den o. g. Zuwendungsempfängern forstliche Lohnunternehmer, Holz bearbeitende Produktionsbetriebe.

Was wird vorausgesetzt?

  • Eigentumsnachweis,
  •  Vorhaben nach a) sind nur für Waldbesitzer förderfähig, die die Maschinen überwiegend auf eigenen waldflächen auslasten.
  • Im Rahmen der Vorhaben b) und c) werden ausschließlich Kleinstunternehmen gemäß Empfehlung der europäischen Kommission 2003/361/EG gefördert.
  • Ab einer Antragshöhe von 50.000 EUR Investitionsvolumen Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Zuschüsse betragen für die nach Vorhaben a) bis zu 45 % und für die Vorhaben b) und c) bis zu 30 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Formgebunden bei den örtlich zuständigen Forstämtern der Landesforstanstalt.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/foerderrichtlinien/neufassung_rili_vvh.pdf