Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

Was wird gefördert?

  • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebung im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen
  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen
  • Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
  • Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und den chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z.B. durch
    - Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
  • - Verbesserung der Durchgängigkeit
    - Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, die nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 sowie § 75 Abs. 2 ThürWG Träger der Aufgaben sind.

Wie viel Geld gibt es?

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierungen im Rahmen der Projektförderung u.a. aus Mitteln des EFRE, des ELER und der GAK gewährt. Nach der Richtlinie können Zuwendungen in Höhe von bis zu 70 % gewährt werden. Anträge, deren voraussichtliche zuwendungsfähige Kosten unter 7.500 EUR liegen, werden nicht im Förderprogramm berücksichtigt.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Mit formgebundenen Antragsformularen nach Maßgabe der Förderrichtlinie bei der Thüringer Aufbaubank.

Fundstelle:

Thüringer Staatanzeiger Nr. 26/2010

Weiterführende Informationen:

www.aufbaubank.de/?p=3&data[lang]=&a=show&data[pid]=38&