Freiwilliges Ökologisches Jahr
Was wird gefördert:
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Träger bei der Durchführung eines FÖJ, um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme am FÖJ zu ermöglichen.
Wer wird gefördert:
Zugelassene Träger im Bereich FÖJ (Zulassungsbehörde ist die
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie)
Voraussetzungen:
Die Förderung ist grundsätzlich auf die Durchführung des FÖJ im Freistaat Thüringen beschränkt. Der Zuwendungsempfänger muss u. a. Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung des Thüringen Jahres nach Maßgabe der §§ 1 – 5, §§ 8, 9 JFDG bieten.
Quelle:
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 43/2008 vom 27.10.2008
Wieviel wird gefördert:
Die Zuwendungen werden im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Soweit Bundesmittel im Wege der Festbetragfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, sind diese im Rahmen der Anteilfinanzierung als Festbetrag weiterzugeben. Die Zuwendung beträgt unter Anrechnung des Zuschusses des Bundes maximal bis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 450 EUR pro Teilnehmer und Monat.
Wo und wie wird beantragt:
Schriftlicher Antrag bei:
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW)
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel.: 0361 / 22230
Fax.: 0361 / 2223-10
servicecenter{at}gfaw-thueringen{punkt}de
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/th8/tmlfun/agenda/bildung/foej/