Flurneuordnung
Was wird gefördert?
Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes.
Wer wird gefördert?
- Teilnehmergemeinschaften,
- Zusammenschlüsse von Teilnehmergemeinschaften,
- einzelne Beteiligte,
- Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen bei freiwilligem Landtausch.
Was wird vorausgesetzt?
Voraussetzung für die Förderung ist die Anordnung eines Verfahrens nach dem FlurbG bzw. LwAnpG. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.
Wieviel Geld gibt es?
Die Förderung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft und den Vorteilen aus der Durchführung des Verfahrens. Dient die Flurbereinigung der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer vergleichbaren Planung oder wird sie im Rahmen von LEADER durchgeführt, kann der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Laufende Antragstellung beim jeweils zuständigen
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung.
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/flurbg/