Fischerei und Aquakultur
Was wird gefördert:
- Produktive Investitionen in der Aquakultur
- Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur
- Tiergesundheitliche Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Maßnahmen, die dem Schutz und der Verbesserung der Wasserfauna und -flora dienen
- Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte und zur Verbesserung des Absatzes von Erzeugnissen der Aquakultur und der Fischwirtschaft
- Studien, Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur Einführung innovativer Techniken für die Fischerei
Wer wird gefördert:
- Natürliche oder juristische Personen (im Haupt- und Nebenerwerb), die im Fischereisektor die Fischerei (Binnenfischerei/Aquakultur) und/oder die Fischwirtschaft (Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) betreiben sowie neu zu gründende Unternehmen mit Sitz in Thüringen, außer Unternehmen des Einzelhandels,
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine der Fischerei und Fischereigenossenschaften
Was wird vorausgesetzt?
Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wie viel Geld gibt es?
Die Zuschüsse betragen je nach Maßnahme 20 bis 100 %, z. B.:
- für Investitionen in der Aquakultur bis zu 60 %
- für Investionen in der Verarbeitung und Vermarktung bis zu 60 %
- für Vorhaben, die dem Schutz und der Verbesserung der Wasserfauna und -flora dienen bis zu 100 %.
Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/fischerei/foerderung/
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Formgebunden bei
AöR ThüringenFORST
Thüringer Forstamt Frauenwald
Forsthaus Allzunah
98711 Frauenwald
Weiterführende Informationen:
http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/fischerei/foerderung/