Erstaufforstung
Was wird gefördert:
- Erstmalige Aufforstung durch Pflanzung und Vorhaben der gelenkten Sukzession einschließlich Kulturvorbereitung und Schutz der Kultur
- Pflege der erstaufgeforsteten Flächen während der ersten fünf Jahre
- Ausgleich aufforstungsbedingter Einkommensverluste bis zu 15 Jahre bei Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Nachbesserungen bei Ausfall von mehr als 30 % der Pflanzenzahl aufgrund natürlicher Ereignisse
Wer wird gefördert:
- natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
- Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.
Was wird vorausgesetzt?
- Eigentumsnachweis
- Genehmigung der Erstaufforstung durch die Forstämter der Landesforstanstalt
- Verwendung von standorts- und herkunftsgerechtem Vermehrungsgut
Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wie viel Geld gibt es?
Die Zuschüsse betragen für die Kulturbegründung je nach Bestandeszieltyp bis zum max. 3430 €/ha und für die Pflege bis zu 360 € je ha und Jahr
Für die Erstaufforstungsprämie werden 150 € je ha und Jahr für Nichtlandwirte und abhängig von der Bodenwertzahl 350 bis zu 700 € je ha und Jahr für Landwirte gewährt. Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Formgebunden bei den örtlich zuständigen
Forstämtern der Landesforstanstalt.