Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Erstaufforstung

Was wird gefördert:

  • Erstmalige Aufforstung durch Pflanzung und Vorhaben der gelenkten Sukzession einschließlich Kulturvorbereitung und Schutz der Kultur
  • Pflege der erstaufgeforsteten Flächen während der ersten fünf Jahre
  • Ausgleich aufforstungsbedingter Einkommensverluste bis zu 15 Jahre bei Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen
  • Nachbesserungen bei Ausfall von mehr als 30 % der Pflanzenzahl aufgrund natürlicher Ereignisse

Wer wird gefördert:

  • natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
  • Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.

Was wird vorausgesetzt?

  • Eigentumsnachweis
  • Genehmigung der Erstaufforstung durch die Forstämter der Landesforstanstalt
  • Verwendung von standorts- und herkunftsgerechtem Vermehrungsgut

Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Zuschüsse betragen für die Kulturbegründung je nach Bestandeszieltyp bis zum max. 3430 €/ha und für die Pflege bis zu 360 € je ha und Jahr
Für die Erstaufforstungsprämie werden 150 € je ha und Jahr für Nichtlandwirte und abhängig von der Bodenwertzahl 350 bis zu 700 € je ha und Jahr für Landwirte gewährt. Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Formgebunden bei den örtlich zuständigen Forstämtern der Landesforstanstalt.