Breitbandversorgung ländlicher Räume
Was wird gefördert?
Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird vorausgesetzt?
- Nachweis der Unterversorgung
- Nachvollziehbare Darstellung des Bedarfs
- Offenes und transparentes Auswahlverfahren eines geeigneten Netzbetreibers
- Beschreibung der Leistungen muss technologieneutral erfolgen.
- Es ist der Betreiber auszuwählen, der die geringste Beihilfe beantragt.
Wie viel Geld gibt es?
Gefördert wird bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen unter 10.000 € und über 75.000 € werden nicht gewährt.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Anträge sind beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung auf vorgegebenen Antragsformularen zu stellen.
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung/