Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Breitbandversorgung ländlicher Räume

Was wird gefördert?

Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird vorausgesetzt?

  • Nachweis der Unterversorgung
  • Nachvollziehbare Darstellung des Bedarfs
  • Offenes und transparentes Auswahlverfahren eines geeigneten Netzbetreibers
  • Beschreibung der Leistungen muss technologieneutral erfolgen.
  • Es ist der Betreiber auszuwählen, der die geringste Beihilfe beantragt.

Wie viel Geld gibt es?

Gefördert wird bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen unter 10.000 € und über 75.000 € werden nicht gewährt.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Anträge sind beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung auf vorgegebenen Antragsformularen zu stellen.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung/