Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Revitalisierung von Brachflächen

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von brachliegenden Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für Nachnutzungen eröffnen und dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in ländlichen Gemeinden führen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Erstellung von fachlichen Konzepten einschließlich maßnahmebezogener technischer Untersuchungen zur Nachnutzung von unter 2.2 genannten Flächen im Rahmen von Fachplanungen mit Ausnahme der Bauleitplanung,
  •  Abriss brachgefallener ehemals gewerblich, landwirtschaftlich oder anderweitig vorgenutzter Gebäude und Anlagen sowie die Beräumung und Entsorgung von dabei anfallenden Abrissmaterialien,
  •  Wiederherstellung und Gestaltung der Flächen für Folgenutzungen,
  • Grunderwerb, soweit dieser für die Durchführung der Maßnahme unabdingbar und nicht alleiniger Zweck der Zuwendung ist.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse
  • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts

Was wird vorausgesetzt?

Das Vorhaben darf innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss keine förderschädliche Nachnutzung erfahren.
Die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen sind bei der Gewährung der Zuwendungen an Unternehmen zu beachten.

Wie viel Geld gibt es?

Bei der Förderung handelt es sich um eine Projektförderung. Sie erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form bedingt rückzahlbarer Zuschüsse.
Zur Finanzierung der Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Ausgaben für Grunderwerb sind bis zu einer Höhe von 10 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme förderfähig.
Nicht gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 7.500 €.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können bis zum 31.01. des laufenden Jahres beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung gestellt werden.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/imperia/md/content/landentwicklung/flaechenhaushaltspoltik/rili_revitalisierung_vom_05.12.2011.pdf