Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Bodenschutzkalkung

Was wird gefördert:

Bodenschutzkalkung mit kohlensaurem Magnesiumkalk (Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten und Durchführung der Bodenschutzkalkungsmaßnahmen mittels geeigneter Technologie)

Wer wird gefördert:

  • natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • anerkannte Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sowie
  • der Freistaat Thüringen als Besitzer forstlicher Grundstücke.

Was wird vorausgesetzt?

  • Eigentumsnachweis
  • Die Kalkung ist nur bei Waldbeständen möglich, die von der Landesforstanstalt entsprechend der „Anweisung zur Bodenschutzkalkung in den Wäldern des Freistaats Thüringen“ in der jeweils gültigen Fassung als kalkungsbedürftig eingeordnet werden.

Die weiteren Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Zuschüsse betragen bis zu 100 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, max. 300 €/ha.
Die Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Formgebunden bei den örtlich zuständigen Forstämtern der Landesforstanstalt.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/foerderrichtlinien/bodenschutzkalkung_2008.pdf