Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Was wird gefördert:

Förderfähig sind vorrangig Projekte in der außerunterrichtlichen Bildung, die

  1. ein ganzheitliches Umweltbewusstsein im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung, möglichst in Kooperation zwischen dem Antragsteller und geeigneten Dritten, fördern,
  2. haupt- oder ehrenamtlich in der Umweltbildungsarbeit tätige Kräfte qualifizieren oder
  3. zur Qualitätssicherung der Arbeit in Umweltbildungseinrichtungen und den Bildung für Nachhaltige Entwicklung praktizierenden gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beitragen.

Wer wird gefördert:

Gemeinnützige Organisationen, kleinere und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse

Voraussetzungen:
Die Förderung ist grundsätzlich auf Projekte beschränkt, die innerhalb des Freistaates Thüringen durch Träger mit Sitz oder Außenstelle in Thüringen realisiert werden.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2009

Wieviel wird gefördert:

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, im begründeten Ausnahmefall bis max. 80%.

Wo und wie wird beantragt:

Schriftlicher Antrag mit den in der Anlage 1 der Richtlinie geforderten Unterlagen und Angaben beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Ref. 53
Frau Arnold
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt

Tel.: 0361 / 37 99 175
Fax.: 0361 / 37 99 950
marion.arnold{at}tmlfun.thueringen{punkt}de

Hinweis: Die Richtlinie wird derzeit novelliert.

Weiterführende Informationen:

www.thueringen.de/th8/tmlfun/agenda/foerdermoeglichkeiten/