Bildung für nachhaltige Entwicklung
Was wird gefördert:
Förderfähig sind vorrangig Projekte in der außerunterrichtlichen Bildung, die
- ein ganzheitliches Umweltbewusstsein im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung, möglichst in Kooperation zwischen dem Antragsteller und geeigneten Dritten, fördern,
- haupt- oder ehrenamtlich in der Umweltbildungsarbeit tätige Kräfte qualifizieren oder
- zur Qualitätssicherung der Arbeit in Umweltbildungseinrichtungen und den Bildung für Nachhaltige Entwicklung praktizierenden gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beitragen.
Wer wird gefördert:
Gemeinnützige Organisationen, kleinere und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse
Voraussetzungen:
Die Förderung ist grundsätzlich auf Projekte beschränkt, die innerhalb des Freistaates Thüringen durch Träger mit Sitz oder Außenstelle in Thüringen realisiert werden.
Quelle: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2009
Wieviel wird gefördert:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, im begründeten Ausnahmefall bis max. 80%.
Wo und wie wird beantragt:
Schriftlicher Antrag mit den in der Anlage 1 der Richtlinie geforderten Unterlagen und Angaben beim:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Ref. 53
Frau Arnold
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361 / 37 99 175
Fax.: 0361 / 37 99 950
marion.arnold{at}tmlfun.thueringen{punkt}de
Hinweis: Die Richtlinie wird derzeit novelliert.
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/th8/tmlfun/agenda/foerdermoeglichkeiten/