Berufliche Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an und die Organisation/Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen, soweit sie auf die Ausbildung fachlicher und unternehmerischer Kompetenzen insbesondere bezüglich
- des Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
- einer nachhaltigen Tierproduktion und Landbewirtschaftung,
- ordnungsgemäßer Forstwirtschaft/naturnaher Waldwirtschaft,
- einer beschleunigten Umsetzung von Rechtsnormen (Cross Compliance),
- des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes,
- der Bioenergienutzung,
- der Sensibilisierung für den Erhalt der Biodiversität, die Belange von Natura 2000, den Wald-Naturschutz, die EU-Wasserrahmenrichtlinie und den effizienten Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen sowie
- der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in ländlichen Räumen (z.B. agrartouristische Dienstleistungen) ausgerichtet sind.
Wer wird gefördert?
- Landwirte, Forstwirte und mitarbeitende Familienangehörige (Betrieb muss Mindestgröße nach Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte – ALG – erreichen oder überschreiten),
- Beschäftigte in Betrieben aller Rechtsformen in der Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft (wobei die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen weniger als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens betragen muss),
- natürliche Personen sowie deren Beschäftigte, die agrartouristische Dienstleistungen anbieten oder neue Einkommensquellen erschließen,
- Bildungsträger (juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts).
Was wird vorausgesetzt?
- Wohnsitz oder Arbeits-/Ausbildungsstätte oder Unternehmenssitz in Thüringen
- Weiterbildungspass, welcher vom örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt ausgestellt wird,
- Tätigkeit in einem Beruf des Berufsfeldes Agrarwirtschaft,
- Personen, die im Zusammenhang mit der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten neue Einkommensquellen erschließen wollen, müssen dies glaubhaft durch Vorlage eines Unternehmenskonzeptes erklären,
- natürliche Personen, die agrartouristische Dienstleistungen anbieten, müssen den Nachweis über das Angebot erbringen
- Für Bildungsträger:
- Anerkennung der Bildungsmaßnahme durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- Mindestdauer der Maßnahme 6 Unterrichtsstunden,
- Mindestteilnehmerzahl 10 förderfähige Teilnehmer.
Wieviel Geld gibt es?
A) Für die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen bis zu 70 % der nachgewiesenen Ausgaben für
- Übernachtung nach dem Thüringer Reisekostengesetz,
- Lehrgangs-/Teilnehmergebühren,
- Unterrichtsmaterialien,
- eine An- und Abreise je Woche zum/vom Lehrgangsort für Auszubildende in Höhe von 30 Cent/km, die an Lehrgängen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen teilnehmen.
Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 2.000 €. Die Maßnahme darf nicht bereits nach B) gefördert sein.
B) Für die Organisation und Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen bis zu 70 % der nachgewiesenen Ausgaben für
- Sachkosten,
- Mieten,
- Honorare,
- Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent/km,
- Personalkosten für eigenes Personal,
- Lehr- und Lernmaterial sowie
- Betriebsentschädigungen.
Die Teilnehmer können keine zusätzliche Förderung nach A) erhalten.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?