Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Berufliche Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an und die Organisation/Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen, soweit sie auf die Ausbildung fachlicher und unternehmerischer Kompetenzen insbesondere bezüglich

  • des Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
  • einer nachhaltigen Tierproduktion und Landbewirtschaftung,
  • ordnungsgemäßer Forstwirtschaft/naturnaher Waldwirtschaft,
  • einer beschleunigten Umsetzung von Rechtsnormen (Cross Compliance),
  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes,
  • der Bioenergienutzung,
  • der Sensibilisierung für den Erhalt der Biodiversität, die Belange von Natura 2000, den Wald-Naturschutz, die EU-Wasserrahmenrichtlinie und den effizienten Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen sowie
  • der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in ländlichen Räumen  (z.B. agrartouristische Dienstleistungen) ausgerichtet sind.

Wer wird gefördert?

  • Landwirte, Forstwirte und mitarbeitende Familienangehörige (Betrieb muss Mindestgröße  nach Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte – ALG – erreichen oder überschreiten),
  • Beschäftigte in Betrieben aller Rechtsformen in der Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft (wobei die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen weniger als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens betragen muss),
  • natürliche Personen sowie deren Beschäftigte, die agrartouristische Dienstleistungen anbieten oder neue Einkommensquellen erschließen,
  • Bildungsträger (juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts).

Was wird vorausgesetzt?

  • Wohnsitz oder Arbeits-/Ausbildungsstätte oder Unternehmenssitz in Thüringen
  • Weiterbildungspass, welcher vom örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt ausgestellt wird,
  • Tätigkeit in einem Beruf des Berufsfeldes Agrarwirtschaft,
  • Personen, die im Zusammenhang mit der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten neue Einkommensquellen erschließen wollen, müssen dies glaubhaft durch Vorlage eines Unternehmenskonzeptes erklären,
  • natürliche Personen, die agrartouristische Dienstleistungen anbieten, müssen den Nachweis über das Angebot erbringen
  • Für Bildungsträger:
    - Anerkennung der Bildungsmaßnahme durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
    - Mindestdauer der Maßnahme 6 Unterrichtsstunden,
    - Mindestteilnehmerzahl 10 förderfähige Teilnehmer.

Wieviel Geld gibt es?

A) Für die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen bis zu 70 % der nachgewiesenen Ausgaben für

  • Übernachtung nach dem Thüringer Reisekostengesetz,
  • Lehrgangs-/Teilnehmergebühren,
  •  Unterrichtsmaterialien,
  • eine An- und Abreise je Woche zum/vom Lehrgangsort für Auszubildende in Höhe von 30 Cent/km, die an Lehrgängen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen teilnehmen.

Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 2.000 €. Die Maßnahme darf nicht bereits nach B) gefördert sein.

B) Für die Organisation und Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen bis zu 70 % der nachgewiesenen Ausgaben für

  • Sachkosten,
  • Mieten,
  • Honorare,
  • Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent/km,
  • Personalkosten für eigenes Personal,
  • Lehr- und Lernmaterial sowie
  • Betriebsentschädigungen.

Die Teilnehmer können keine zusätzliche Förderung nach A) erhalten.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?