Beratungsleistungen zur Nutzung einzelbetrieblicher Managementsysteme und zur Energieberatung in Landwirtschaftsunternehmen (BERAM+E)
Was wird gefördert?
- Unterstützung der Landwirte bei der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance);
- Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur Verbesserung von
- Produkt- und Prozessqualität
- Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse
- Tierschutz und Tiergesundheit
- Umweltaspekte in der gesamten Produktion
- effiziente Anwendung neu eingeführter Rechtsnormen
- Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 der VO (EG) 1782/2003 unbeschadet der gewählten Rechtsform.
Was wird vorausgesetzt?
- der Betriebssitz des Zuwendungsempfängers ist in Thüringen;
- die Beratungsleistung muss mittels eines gesetzlich geregelten oder vom TMLNU anerkannten einzelbetrieblichen Managementsystems ausgeführt sein;
- die Beratungsleitung muss in jedem Fall den Gesamtbetrieb umfassen und mindestens die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) beinhalten;
- die geförderte Beratungsleistung muss von einem vom TMLNU anerkannten Beratungsanbieter erbracht worden sein.
Wie viel Geld gibt es?
Nicht rückzahlbare Zuwendungen (Zuschüsse) von mindestens 50,00 EUR bis 1.500,00 EUR je jährliches Beratungspaket für maximal 5 Jahre. Der Anteil der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Durch formgebundenen Antrag bis zum 15. Mai für maximal 12 zurückliegende Monate beim
örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt zuzüglich Beratungsvertrag, formgebundener Beratungsbericht, Rechnungslegung und Zahlungsnachweis.
Fundstelle: Die Richtlinie ist veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 08/2009, Änderung in Nr. 39/2012.
Finanzierungsquelle: EU Fonds aus ELER; Landeshaushaltsmittel.
Vom TMLFUN anerkannte Beratungsanbieter - Stand: 16.05.2012
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Vom TMLFUN anerkannte einzelbetriebliche Managementsysteme - Stand: 16.05.2012
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Achtung: geänderter Antragstermin bis zum 15. August 2013
Das Antragsformular für 2013 wird zurzeit neu erstellt.
Die zur Zeit laufenden Beratungen dürfen vor der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie noch nicht abgeschlossen sein.