Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

07.01.2013 11:39 Uhr

Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (BENA)

Was wird gefördert?
 
Gefördert wird die Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit in den benachteiligten Gebieten gem. Entscheidung 97/172/EG vom 10. Februar 1997 (ABl. L 72 S.1) sowie der Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in diesen Gebieten.
 
Wer wird gefördert?
 
Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne der VO (EG) Nr. 73/2009 mit Betriebssitz in Thüringen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, sofern die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25% beträgt.
 
Was wird vorausgesetzt?

  • Mindestens 10 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im benachteiligten Gebiet.
  • Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ab der ersten Zahlung der Ausgleichszulage noch mindestens fünf Jahre auszuüben.
  • Bewirtschaftet der Zuwendungsempfänger Dauergrünland, muss in mindestens 11 Monaten des Kalenderjahres ein Tierbesatz von mindestens 0,3 GVE je Hektar Hauptfutterfläche vorhanden sein.

Wie viel Geld gibt es?

Mindestens 25 und höchstens 180 €/ha in Abhängigkeit von der Nutzung als Acker- oder Grünland sowie der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ).
Die Ausgleichszulage wird nur gewährt, wenn ein Mindestbetrag von 500 € erreicht wird.
 
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
 
Im zuständigen Landwirtschaftsamt, schriftlich als Teil des InVeKoS-Sammelantrages

Fundstelle:
 
ThürStAnz. Nr. 3/2008, Änderung – ThürStAnz Nr. 22/2010
 
Finanzquelle:
 
ELER, GAK

Weiterführende Informationen: