Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung
Was wird gefördert?
Errichtung bzw. Sanierung (nicht im Sinne bloßer Unterhaltung, Wartung oder Reparatur) von Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung. Die Vorhaben werden nach wasserwirtschaftlichen Prioritäten, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, gefördert.
Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger der Aufgaben der Abwasserentsorgung sind.
Was wird vorausgesetzt?
Gefördert werden kann:
- wenn das Vorhaben Bestandteil des jährlichen Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und Bestandteil eines nach den Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz aufgestellten und bestätigten Abwasserbeseitigungskonzeptes ist,
- wenn die Antragsunterlagen entsprechend der geltenden Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen bis zum 31.12. des Vorjahres vollständig vorliegen, wenn die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die gesicherte Finanzierung des Vorhabens bescheinigt hat.
Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat bis spätestens 15. Juni des Vorjahres bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu erfolgen.
Wie viel Geld gibt es?
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung i. R. der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bagatellgrenze: 50.000 €
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Anträge sind mit diversen Unterlagen lt. Richtlinie 2-fach bei der
Thüringer Aufbaubank vorzulegen.
Fundstelle:
Thüringer Staatanzeiger Nr. 28/2008 und Ergänzung Nr. 39/2008
Weiterführende Informationen:
www.thueringen.de/th8/tmlfun/umwelt/wasser/abwasser/foerderung/wwm