Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

28.03.2013 10:50 Uhr

Agrarinvestitionsförderung

Es wird unterschieden zwischen:
  1. Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Urproduktion
  2. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
 
Was wird gefördert?

1. landwirtschaftliche Urproduktion

  1. Verbesserung der betrieblichen Produktionsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung eigenerzeugter Produkte:
    - Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
    - Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft;
  2. Erfüllung besonderer Anforderungen bezüglich tiergerechter Haltung, Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene;
  3. Investitionen in der Bienenwirtschaft.
 
2. Diversifizierung
  1.  Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse (sofern Hauptanteil der Endprodukte = Nicht-Anhang I-Produkt)
    - Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
    - Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen.
  2. Nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten
    - Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
    - Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung 
      außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
 
Wer wird gefördert?
 
1. landwirtschaftliche Urproduktion
  1. Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
  2. Unternehmen deren Umsätze aus der Tierhaltung mehr als 25% betragen, unabhängig von der Flächengröße.
  3. Unternehmen die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
 
2. Diversifizierung
  1. Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,
  2. Die Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln,
  3. Unternehmen die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
 
 
Was wird vorausgesetzt?
 
1. landwirtschaftliche Urproduktion
Der Zuwendungsempfänger hat:
  • berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen,
  • grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre unmittelbar vor Antragstellung vorzulegen,
  • eine Buchführung für mindestens 5 Jahre vom Zeitpunkt der Bewilligung an fortzuführen, die dem BMELV-Jahresabschluss entspricht,
  • einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme zu erbringen,
  • aus der vorangegangenen Buchführung im Rahmen eines Betriebsratings die erfolgreiche Entwicklung des Betriebs nachzuweisen (mit Ausnahme von Investitionen der Bienenwirtschaft),
  • nachzuweisen, dass der Ort der Investition in Thüringen bzw. in einem angrenzenden Bundesland in unmittelbarer Nähe zum Betriebssitz liegt.
 
2. Diversifizierung
Der Zuwendungsempfänger hat:
  • Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des zu gründenden Unternehmens nachzuweisen,
  • einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme zu erbringen,
  • nachzuweisen, dass der Ort der Investition im ländlichen Raum des Freistaats Thüringen liegt.
 
Wie viel Geld gibt es?
 
1. landwirtschaftliche Urproduktion
  • förderfähiges Investitionsvolumen: mindestens 20.000 €, höchstens 2 Mio. € (einmal im Zeitraum 2008 – 2013),
  • Zuschuss: 25 % bzw. 35 % bei Investitionen in besonders tiergerechte Tierhaltungsverfahren,
  • Bürgschaften: 70 % ige Ausfallbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der förderungsfähigen Investitionen.
2. Diversifizierung
  • förderfähiges Investitionsvolumen: mindestens 10.000 €, höchstens 800.000 € bzw. 1 Mio. € bei Investitionen zur Stromerzeugung (jeweils innerhalb von drei Jahren)
  • Zuschuss: 25 % bzw. 10 % bei Investitionen zur Stromerzeugung

(Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.)

 
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
 
Auf formgebundenen Antragsunterlagen bei der:
 
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361/74470
Fax: 0361/7447-271 (Kundencenter)
 
Fundstelle:
 
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2008 incl. Änderungen in Nr. 33/2009, Nr. 26/2010 und Nr. 47/2010
(Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung einschließlich Neufassung.) 

Weiterführende Informationen:


http://www.aufbaubank.de/?p=3&data[lang]=&a=show&data[pid]=36&