Agrarinvestitionsförderung
Es wird unterschieden zwischen:
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Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Urproduktion
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
Was wird gefördert?
1. landwirtschaftliche Urproduktion
- Verbesserung der betrieblichen Produktionsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung eigenerzeugter Produkte:
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
- Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft; -
Erfüllung besonderer Anforderungen bezüglich tiergerechter Haltung, Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene;
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Investitionen in der Bienenwirtschaft.
2. Diversifizierung
- Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse (sofern Hauptanteil der Endprodukte = Nicht-Anhang I-Produkt)
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
- Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen. -
Nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen;
- Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung
außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
Wer wird gefördert?
1. landwirtschaftliche Urproduktion
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Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
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Unternehmen deren Umsätze aus der Tierhaltung mehr als 25% betragen, unabhängig von der Flächengröße.
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Unternehmen die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
2. Diversifizierung
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Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,
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Die Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln,
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Unternehmen die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Was wird vorausgesetzt?
1. landwirtschaftliche Urproduktion
Der Zuwendungsempfänger hat:
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berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen,
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grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre unmittelbar vor Antragstellung vorzulegen,
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eine Buchführung für mindestens 5 Jahre vom Zeitpunkt der Bewilligung an fortzuführen, die dem BMELV-Jahresabschluss entspricht,
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einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme zu erbringen,
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aus der vorangegangenen Buchführung im Rahmen eines Betriebsratings die erfolgreiche Entwicklung des Betriebs nachzuweisen (mit Ausnahme von Investitionen der Bienenwirtschaft),
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nachzuweisen, dass der Ort der Investition in Thüringen bzw. in einem angrenzenden Bundesland in unmittelbarer Nähe zum Betriebssitz liegt.
2. Diversifizierung
Der Zuwendungsempfänger hat:
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Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des zu gründenden Unternehmens nachzuweisen,
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einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme zu erbringen,
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nachzuweisen, dass der Ort der Investition im ländlichen Raum des Freistaats Thüringen liegt.
Wie viel Geld gibt es?
1. landwirtschaftliche Urproduktion
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förderfähiges Investitionsvolumen: mindestens 20.000 €, höchstens 2 Mio. € (einmal im Zeitraum 2008 – 2013),
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Zuschuss: 25 % bzw. 35 % bei Investitionen in besonders tiergerechte Tierhaltungsverfahren,
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Bürgschaften: 70 % ige Ausfallbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der förderungsfähigen Investitionen.
2. Diversifizierung
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förderfähiges Investitionsvolumen: mindestens 10.000 €, höchstens 800.000 € bzw. 1 Mio. € bei Investitionen zur Stromerzeugung (jeweils innerhalb von drei Jahren)
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Zuschuss: 25 % bzw. 10 % bei Investitionen zur Stromerzeugung
(Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.)
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Auf formgebundenen Antragsunterlagen bei der:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel.: 0361/74470
Fax: 0361/7447-271 (Kundencenter)
Fundstelle:
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2008 incl. Änderungen in Nr. 33/2009, Nr. 26/2010 und Nr. 47/2010
(Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung einschließlich Neufassung.)
Weiterführende Informationen:
http://www.aufbaubank.de/?p=3&data[lang]=&a=show&data[pid]=36&