Datenschutzbeauftragte
im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten
Art. 6 der Thüringer Verfassung bestimmt:
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Jeder hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Persönlichkeit und seines privaten Lebensbereiches.
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Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Er ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung solcher Daten selbst zu bestimmen.
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Diese Rechte dürfen nur auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Den Belangen historischer Forschung und geschichtlicher Aufarbeitung ist angemessen Rechnung zu tragen.
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Jeder hat nach Maßgabe der Gesetze ein Recht auf Auskunft darüber, welche Informationen über ihn in Akten und Dateien gespeichert sind und auf Einsicht in ihn betreffende Akten und Dateien
Gemäß der Empfehlung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zu Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten von behördeninternen Datenschutzbeauftragten (bDSB) haben alle Landesbehörden des Freistaates Thüringen einen behördeninternen Datenschutzbeauftragten (bDSB) zu bestellen. Dieser hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Beratung der Behördenleitung, Mitarbeiter und des Personalrates
- Kontrollen
- Verzeichnis der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
- Datenschutzrechtliche Freigabe
- Führung des Verfahrensverzeichnisses
- Meldungen zum Datenschutzregister
- Unterrichtung des TLfD über die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
- Unterrichtung des TLfD bei der Auftragsdatenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen
- Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes bei Auftragnehmern bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
- Richtlinien und andere verwaltungsinterne Regelungen
- Datenschutzgerechte Verwaltungsunterlagen (Vordrucke und Merkblätter)
- Rechte der Betroffenen, Bürgereingaben
- Beteiligung bei der Auswertung von Protokolldateien
- Schulung der Mitarbeiter
- Berichte an die Behördenleitung
- Zusammenarbeit mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten
- Verbindung zum TLfD und zu Datenschutzbeauftragten anderer Stellen
Jeder Mitarbeiter kann sich in eigenen und dienstlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges an den bDSB wenden.
Die Mitarbeiter, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten, haben die Pflicht, vor jeder Neueinrichtung einer automatisierten Datei, bei Änderungen bereits genutzter Verfahren sowie deren Löschung umgehend den bDSB zu unterrichten.
Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten werden wahrgenommen von:
Datenschutzbeauftragte
Dr. Marie-Luise Eichelberger
Tel.: (0361) 37 98 613
Fax: (0361) 37-98 840 *
* Bitte beachten Sie bei Faxnachrichten:
Das angegebene Faxgerät ist nicht nur dem Datenschutzbeauftragen zugänglich, so dass eine vollständige Vertraulichkeit von Faxnachrichten nicht gewährleistet werden kann.
Thüringer Datenschutzbeauftragte