Verbraucherschutzbericht
Jeder Bürger unseres Landes ist ein Verbraucher. Er konsumiert Lebensmittel, kauft Kleidung, Sport- und Freizeitartikel, Häuser, Versicherungen und viele andere Dinge mehr. Jeder möchte sein Leben nach seinen Vorstellungen gestalten und vor allen Dingen gesund bleiben.
Im Jahr 2001 wurde die koordinierende Zuständigkeit für den Verbraucherschutz im Freistaat Thüringen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) übertragen. In die Abteilung Veterinärwesen, Lebensmittelmittelüberwachung des TMSFG wurde als dritte "große" Aufgabe der Verbraucherschutz integriert.
Das TMSFG will mit der Förderung und Entwicklung des Verbraucherschutzes dazu beitragen, den gesundheitlichen Schutz aber auch die Rechtspositionen der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu verbessern. Für einen wirksamen Verbraucherschutz ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Rechte haben und diese auch kennen.
Zur Verbraucherinformation trägt eine kompetente Verbraucherberatung durch unabhängige Verbraucherorganisationen wesentlich bei. Das TMSFG fördert daher die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Thüringen, die im Bereich der Verbraucheraufklärung tätig sind.
Folgende Thesen sollen den Verbraucherschutz in Thüringen prägen:
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Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Lebensbereiche betrifft: Sie reicht vom Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren für Ihre Gesundheit bis hin zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen.
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Neben dem gesundheitlichen Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit - einschließlich der Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel, Ernährungsberatung u. a.) spielen der technische Verbraucherschutz (Marktüberwachung von Verbraucherprodukten), der wirtschaftliche und der soziale Verbraucherschutz eine immer größere Rolle in der Gesellschaft.
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Verbraucherpolitik ist notwendig für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft, weil sie die Wettbewerbspolitik unterstützen und darauf abzielen soll, den Konsumenten zur Durchsetzung seiner Interessen zu verhelfen.
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Verbraucherschutz braucht den mündigen Verbraucher, der grundsätzlich kompetent, informiert und in der Lage ist, sein Verhalten und seine Bedürfnisse kritisch zu überprüfen.
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Mit Verbraucherpolitik werden die Rahmenbedingungen für sozialverträgliches Marktgeschehen geschaffen, damit Verbraucher in ihrem Handeln geschützt, aber nicht bevormundet werden.
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Verbraucherinnen und Verbraucher werden in ihrer Rolle als Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer gestärkt. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte, ihre Souveränität und ihre Eigenverantwortung als Konsumenten zu stärken und wahrzunehmen.
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Verbraucherschutz braucht Chancengleichheit für Anbieter und Verbraucher. Dafür sind anbieterunabhängige Verbraucherinformationen, wissenschaftlich gesicherte Angaben über Waren und deren Herstellung sowie über Dienstleistungen im Rahmen der Verbraucherbildung und -beratung notwendig.
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Die Konsumenten sollen vor betrügerischen Vertriebsmethoden, unlauteren Geschäftsbedingungen, überhöhten Preisen und Überschuldung u. ä. geschützt werden.
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Verbraucher sollen vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren durch unsichere und gefährliche Verbraucherprodukte geschützt werden. Gleichzeitig wird durch eine europaweit koordinierte Marktüberwachung bei Verbraucherprodukten der faire Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller rechtskonform agierenden Wirtschaftsakteure gestärkt.
Alljährlich wird zu den Entwicklungen im Verbraucherschutz ein Bericht vorgelegt.
Verbraucherschutzbericht 2011
Verbraucherschutzbericht 2010
Verbraucherschutzbericht 2009