04.06.2013 09:50 Uhr

Förderung des Sportstättenbaus

In den vergangenen Jahren konnte die Sportstättensituation deutlich verbessert werden, was sich nachhaltig auf alle Bereiche des Sporttreibens ausgewirkt hat.

Die Landesregierung ist weiterhin bestrebt, umfassend und schnell das Ziel des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) zu erreichen, wonach allen Bürgern ein angemessenes Betätigungsfeld für Sport und Spiel angeboten werden soll.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes regelt die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen“ das Verfahren, die Fördervoraussetzungen und die Höhe der staatlichen Zuwendung, die für Baumaßnahmen ausgereicht werden kann. Dabei haben die Maßnahmeträger ihren Fördermittelbedarf anhand eines Formulars entsprechend anzumelden (vgl. Pkt. 7.6 der Richtlinie).

Die Förderkandidaten werden anhand eines sog. Prioritäteneinstufungskataloges ausgewählt.

An den jederzeit nachvollziehbaren Entscheidungen zum Förderplan, der alljährlich vom Ministerium erstellt wird, ist der Arbeitskreis „Sportstättenförderung“ beteiligt. Dieser Arbeitskreis wurde durch einen Beschluss der Landessportkonferenz im Jahr 1993 ins Leben gerufen und setzt sich aus Vertretern des Landessportbundes (LSB), der kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Sportämterkonferenz und der Fraktionen im Thüringer Landtag zusammen. Das Gremium berät die Landesregierung in allen Fragen der Förderung von Sport- und Spielanlagen.

Thüringer Sportfoerdergesetz (ThürSportFG) (37,4 kB)
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Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen (99,0 kB)
(veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/2012 Seite 1919)
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Prioritäteneinstufungskatalog investiver Vorhaben im Sport- und Spielstättenbereich (26,3 kB)
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