Sportstätten / Frei- und Hallenbäder
Im Freistaat Thüringen gibt es eine Vielzahl von attraktiven Sportstätten, die für den Freizeit-, Breiten- und Leistungssport notwendig und auch national und international bedeutsam sind. Diese Sportstätteninfrastruktur weiter zu verbessern, ist eine wichtige Aufgabe der Sportpolitik der Landesregierung gemeinsam mit den dafür zuständigen Thüringer Gemeinden.
Die Kommunen und Sportvereine können die hohen Investitionskosten für ein bedarfsgerechtes und qualifiziertes Sportstättenangebot in der Regel nicht in vollem Umfang allein aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb stellt der Freistaat Thüringen finanzielle Mittel bereit. Die Grundsätze dieser Förderung finden sich im Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG).
Der Sportstättenbau war und ist somit eine gemeinsame Aufgabe der Sportorganisationen, der Gemeinden, der Landkreise, des Landes und des Bundes. Der Bund beteiligt sich nur an der Förderung von Sportanlagen für den Spitzensport.
Im Bereich der Sportstätteninfrastruktur haben die Frei- und Hallenbäder eine besondere Bedeutung, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Sporterziehung sowie die kommunale Gesundheits- und Sozialpolitik. In der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption wird, basierend auf den Bedarfsrichtwerten der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung, ein förderfähiges Bädernetz konzipiert. Ziel ist es, ein ausgewogenes, bedarfsgerechtes Verhältnis zwischen den einzelnen Badkategorien vorzuschlagen. Dabei wurde die regionale Situation betrachtet – und zwar übergreifend über Kreis-, Regions- und Landesgrenzen hinweg. Diese Konzeption aus dem Jahr 2005 gibt dem Freistaat Thüringen Empfehlungen für die weitere Bäderförderpolitik, die noch immer gültig sind. Es werden Prioritäten für Bäder gesetzt, die zukünftig gefördert werden sollen.
Es bleibt natürlich weiterhin Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, über die Planung, den Bau und den Betrieb von Bädern im eigenen Wirkungskreis zu entscheiden.
Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung (sog. Schwimm- und Badeteichanlagen | Naturbadeteiche | Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung) können, sofern sie über ein Sportbecken verfügen, ebenfalls gefördert werden. Interessenten wird empfohlen, sich anhand des Tagungsbandes und der Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. zu informieren - sog. FLL-Richtlinien (http://www.fll.de/shop/gewasser-entwasserung/freibader-mit-biologischer-wasseraufbereitung.html).
Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
(37,4 kB)
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Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption
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Thüringer Sportstättenplanungsverordnung
(267,6 kB)
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Tagungsband zu „Schwimm- und Badeteichanlagen – Innovation oder Irrweg“
(6,5 MB)
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