Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

07.01.2013 10:54 Uhr

Pflegestützpunkte in Thüringen

Warum ist Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegeberatung setzt bereits vor der Entscheidung über bestimmte Leistungen ein, um die anschließende Versorgung und Hilfe zu planen und zu begleiten. Es gibt viele Angebote der Unterstützung und Dienstleistungen, die aber oft untereinander nicht verknüpft sind.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen, in denen Versicherte der Pflegeversicherung und ihre Angehörigen umfassende Informatinen, Beratung und Begleitung finden. Mit diesem neuen Angebot soll eine wohnortnahe und am Bedarf der Versicherten orientierte pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung unterstützt werden.

Wozu dienen Pflegestützpunkte?

In den Pflegestützpunkten wird eine unabhängige Beratung zur pflegerischen Versorgung im weitesten Sinne angeboten. Die Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen bei Fragen rund um die Pflege. Sie dienen auch dazu, bestehende Leistungen der Versorgung und unterstützende Angebote so miteinander abzustimmen und zu vernetzen, dass die im Alltag tatsächlich benötigten Hilfen vor Ort zusammengeführt werden können.

Wozu berät ein Pflegestützpunkt?

Im Pflegestützpunkt finden Sie Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Dabei geht es nicht nur um die Pflege selbst, sondern auch um Möglichkeiten zur Anpassung des Wohnraumes oder die Vermittlung von Verpflegung und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen oder nachbarschaftlicher Hilfen.

Wie findet Pflegeberatung statt?

Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Ihre Versorgung Ihrem Bedarf entspricht und welche Leistungen oder Hilfen, die es in Ihrer Nähe gibt, für Sie in Frage kommen. Pflegeberatung wird individuell durch ein sogenanntes Fallmanagement umgesetzt. Das Fallmanagement ist ein in mehreren Phasen angelegtes systematisches Vorgehen, um aufgrund der bestehenden Unterstützungsbedarfe eine optimale Hilfeplanung erstellen zu können.

Der Pflegestützpunkt: Ihre Kontaktstelle

Die Beraterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten sind Ihre Ansprechpartner, zu denen Sie direkt Kontakt aufnehmen können. Durch die Vernetzung der Leistungen bietet ein Pflegestützpunkt eine wohnortnahe, umfassende und neutrale Auskunft und Beratung.

Umsetzung in Thüringen:

Am 24. März 2010 wurde die Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen mit Wirkung vom 01. Mai 2010 erlassen (bekanntgegeben im Staatsanzeiger Nr. 16/2010).

Die Pflegekassen haben einen Musterstützpunktvertrag sowie die dazugehörigen Datenschutzbestimmungen erarbeitet.

Die Abstimmungen zu den fünf Stützpunktverträgen zwischen Pflege- und Krankenkasse und den betreffenden Kommunen werden im IV. Quartal 2010 stattfinden.

Folgende Pflegestützpunkte gibt es im Freistaat:

Jena
 
Pflegestützpunkt der Stadt Jena
Goethegalerie
Goethestr.3b
07743 Jena
 
Ansprechpartnerinnen:
 
Christiane Klimsch, Krankenschwester, Diplom-Pflegewirtin (FH)
Angela Börner, Krankenschwester, M.Sc., Diplom-Pflegewirtin (FH)

Telefon: 03641 – 507660
Handy: 0162 – 2663231
Telefax: 03641 – 505701
e-mail: kontakt{at}pflegestuetzpunkt-jena{punkt}de
 
Sprechzeiten:

Montag / Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag/ Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung und Hausbesuche
 
 
Nordhausen
 
Pflegestützpunkt des Landkreises Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen      
 
Ansprechpartnerinnen:
Susanna Riemann-Störr,
Telefon: 03631/ 911563                                    
Ilona Stork,
Telefon: 03631/ 911564
 
 
Öffnungszeiten:
Mo: 9.00-12.00 Uhr
Di:   9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Mi:   9.00-12.00 Uhr
Do:  9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
Fr:   Rufbereitschaft von 10.00 - 12.00 Uhr
 
Sprechstunden Pflegestützpunkt (außerhalb des Landratsamtes):
Bleicherode, Volkssolidarität Nordhausen e. V., Am Löwentor 2:
jeden letzten Mittwoch im Monat 10:00 bis 11:00 Uhr 
 
Ellrich, Stadtverwaltung Ellrich, Salzstraße 8:
jeden ersten Mittwoch im Monat 10:00 bis 11:00 Uhr

 

Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen vom 01. Mai 2010
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Pflegeberatung § 7a SGB XI
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Pflegestützpunkte § 92c SGB XI
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