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- Ministerin Heike Taubert
Gesetzentwurf des Landesregierung vorgestellt
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat in Erfurt den Entwurf der Landesregierung für ein Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) vorgestellt. Das neue Heimgesetz soll die Bedürfnissen der Bewohner hinsichtlich einer eigenständigen Lebensführung stärken. Der Entwurf sieht eine Verbesserung des Beratungs- und Informationsangebot, der Beschwerdemöglichkeiten und des Mitspracherechts der Betroffenen vor.
Sozialministerin Heike Taubert sagte: "In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Bedürfnisse alter Menschen sehr gewandelt. Ging es damals um die Zahl der Ein- und Zweibett-Zimmer, gute Sanitäranlagen und freundliche Gesellschaftsräume, möchten ältere Menschen heute so lange wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben oder bei einem Umzug vertraute Gegenstände mitnehmen. Deshalb gilt heute mehr denn je der Grundsatz: ambulante vor stationäre Betreuung."
Zudem werden die Träger entsprechender Einrichtungen künftig verpflichtet, sogenannte besondere Vorkommnisse selbst zu melden. Dazu zählen etwa Einschränkungen der Grundrechte der Bewohner, Straftaten, Suizide, aber auch Notfälle und Katastrophen. Zudem können stationäre Einrichtungen fortan unangemeldet überprüft werden. Mit dem neuen Gesetz werden zudem die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten auf bis zu 50.000 Euro verdoppelt.
Von den neuen gesetzlichen Vorgaben sind in Thüringen etwa 400 Heime sowie 200 Behinderteneinrichtungen mit insgesamt rund 32.000 Plätzen betroffen. Mit der Reform des Heimrechts wird das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Der zweite Kabinettsdurchlauf des Gesetzentwurfs steht in etwa sechs Wochen an. Danach soll es noch vor der Sommerpause im Thüringer Landtag beraten werden.