Grundsatzfragen Sozialpolitik
Die Koordinierung von bzw. die Mitwirkung bei Grundsatzangelegenheiten der sozialgesetzlichen Regelungen außer dem SGB II gehören zu den Kernaufgaben dieses Sachgebiets. Schwerpunkte sind dabei u. a. die Grundsatzfragen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die allgemeine Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie Mitwirkung in gemeinsamen Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen.
Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Selbsthilfe sowie des außergerichtlichen Betreuungswesens runden neben der Koordinierung der Berichterstattung zur sozialen Lage in Thüringen das Aufgabenspektrum ab.
Die genannten Aufgabengebiete sind im Referat 21 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelt. Dieses Referat vertritt den Freistaat Thüringen bei der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden.
Referatsleiter ist Frank Schulze. Telefon: 0361 / 37 98 310