UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen
Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat Mitte Juli 2012 in Erfurt den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Veranstaltung waren fast 200 Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden anwesend. Der Maßnahmenplan war am 24. April 2012 vom Kabinett beschlossen worden. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, sich für die Umsetzung der UN-Konvention einzusetzen.
Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Der Maßnahmenplan ist ein Meilenstein auf dem Weg zur uneingeschränkte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen im Freistaat. Die wichtigsten Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeit und Barrierefreiheit. Neben der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist die Teilhabe am Arbeitsleben eine bedeutende Voraussetzung zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Mitte der Gesellschaft. Eine adäquate und den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Berufsorientierung soll hier neue Wege und Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen eröffnen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen“.
Beim Thüringer Maßnahmenplan handelt es sich um einen Katalog von 285 Maßnahmen zur Herstellung gesellschaftlicher Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems und der Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sondern ebenso für alle anderen Handlungsfelder. Geplant sind beispielsweise die Ausweitung inklusiver Angebote im Sport, eine Verbesserung der Service-Angebote für Menschen mit Behinderungen im Kultur- und Freizeitbereich, der Auf- und Ausbau inklusiver Angebote in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit, der Ausbau der Thüringer Tourismus GmbH zu einem touristischen Kompetenzzentrum, die Aufnahme einer eigenen Regelung in das Thüringer Krankenhausgesetz zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung eines barrierefreien Internets.
Die Vielschichtigkeit und Komplexität der einzelnen Maßnahmen erfordert eine schrittweise Umsetzung, der sich die Landesregierung zielgerichtet und mit ganzer Kraft widmen wird. Die Umsetzung erfolgt unter der Federführung der einzelnen Ressorts sowie im Rahmen der vereinbarten Zeitschienen.
Hintergrund:
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von Deutschland am 30. März 2007 als eines der ersten Mitglieder unterzeichnet. Zwei Jahre später folgte die Ratifizierung. Mit Beschluss vom 18. September 2009 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Thüringen hat diesem Beschluss zugestimmt und sich in enger Abstimmung mit den Kommunen und Interessenvertretungen behinderter Menschen aktiv in den Prozess der Umsetzung des Übereinkommens eingebracht.
Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Stand 11. Juli 2012
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Zweite Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Übersicht der Arbeitsgruppen
Erste Fachkonferenz zur „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
Download Broschüre UN-Konvention
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