Rahmenintegrationsvereinbarung
Rahmenintegrationsvereinbarung zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
Zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG), der Hauptschwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat wird folgende Rahmenintegrationsvereinbarung abgeschlossen:
Präambel
Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; Artikel 2 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen verstärkt dieses Benachteiligungsverbot.
Behinderte Menschen sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Das TMSFG stellt sich bewusst der besonderen Verantwortung, die öffentlichen Arbeitgebern bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Förderung und Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen insbesondere im Arbeitsleben zukommt und hat daher in den letzten Jahren stets einen weit über den gesetzlichen Anforderungen liegenden hohen Anteil schwerbehinderter Menschen beschäftigt.
Das TMSFG, die Hauptschwerbehindertenvertretung und der Hauptpersonalrat stimmen darin überein, dass es eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe ist, behinderte Menschen zu beschäftigen, zu fördern und ihre Arbeitsplätze zu sichern.
Die Integration behinderter Frauen ist dabei von besonderer Bedeutung.
Den vollständigen Text können Sie in nach stehender pdf-Datei nachlesen.
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