Behindertenpolitik
Die Grundsatzfragen der Behindertenhilfe und des Schwerbehindertenrechts sowie der investiven Förderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe werden im Referat 23 bearbeitet. Darüber hinaus werden die Grundsätze der Vergütungsgestaltung in Einrichtungen und der Sozialversicherung Behinderter in Werkstätten sowie spezifische Konzeptionen für einzelne Behindertengruppen erarbeitet.
Im Referat sind die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) sowie die Angelegenheiten des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- angesiedelt. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die Landesplanung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie die Landesplanung für Wohnheime für geistig und mehrfachbehinderte Menschen.
Im Referat 23 ist auch die Landesarbeitsstelle Frühförderung etabliert. Sie ist Beratungs- und Koordinierungsstelle für Initiativen im Rahmen der Frühförderung auf Landesebene. Der Schwerpunkt liegt in der strukturellen und konzeptionellen Weiterentwicklung des Frühfördersystems gemäß dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) sowie der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung-FrühVO).
Ferner sind im Rahmen der Bearbeitung des Schwerbehindertenrechts als Kernaufgaben das Feststellungsverfahren, Nachteilsausgleiche, Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz und begleitende Hilfen im Berufsleben relevant. Das Referat hat die Fachaufsicht über die Abteilung VI - Versorgung und Integration - des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Für die Feststellung der Behinderungen und die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind seit dem 1. Mai 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX, die Durchführung der Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen, die Beteiligung von Integrationsfachdiensten sowie die Förderung von Integrationsprojekten sind Aufgaben des Integrationsamtes des
Thüringer Landesverwaltungsamtes (Abteilung VI).
Vertreter des Referates arbeiten in Beiräten und Gremien der Behindertenhilfe und des Schwerbehindertenrechts mit.
Referatsleiterin ist Ina Riehm, Telefon 0361 / 37 98 330.
Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGiG) Barrierefrei
(ThürGiG) vom 16.12.2005
PDF-Dokument ist barrierefrei.
Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderung im Freistaat Thüringen
Rahmenintegrationsvereinbarung zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Modellkonzeption zur beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Prüfungsordnung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen"
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Umsetzung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Thüringen
Fachtagung "Kinder mit Autismus: Eine Herausforderung für Fachkräfte im frühkindlichen Bereich"
Frühförderstellen und Träger des Freistaats Thüringen
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.