Die Angelegenheiten der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen sowie der Lebensmittelhygiene und der Fleischhygiene werden im Referat 53 bearbeitet.
Ziel ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die hierzu notwendigen Maßnahmen werden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise durchgeführt. Diese Ämter kontrollieren in Betrieben und Einrichtungen die hygienischen Bedingungen, unter denen die Erzeugnisse hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden.
Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz unterstützt die Vollzugsbehörden durch die Untersuchung und Begutachtung von Proben. Die Koordinierung all dieser Maßnahmen erfolgt durch das Referat.
Einen Schwerpunkt der Arbeit des Referates stellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefährdungen der Verbraucher, die von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, dar. Die Lebensmittelkontrolle muss bereits bei der landwirtschaftlichen Produktion beginnen. So haben beispielsweise Fütterung und gesundheitlicher Zustand der Tiere entscheidenden Einfluss auf die Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel. Im Referat werden Überwachungskonzepte entwickelt und deren Umsetzung durch die nachgeordneten Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden fachaufsichtlich begleitet.
Dem Referat obliegt außerdem die Koordinierung der Durchführung zentraler Untersuchungsprogramme wie das Lebensmittel-Monitoring, der nationale Rückstandskontrollplan, die bundesweiten Überwachungsprogramme und Untersuchungsprogramme der Europäischen Union. Auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Untersuchung von geschlachteten Tieren auf BSE fällt in den Zuständigkeitsbereich des Referates.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Verbraucher über Lebensmittel- und Ernährungsfragen dar.
Zu den Aufgaben des Referates gehört die Regelung der Aus- und Fortbildung von Lebensmittelkontrolleuren, Fleischkontrolleuren und Geflügelfleischkontrolleuren.
In allen genannten Bereichen ist das Referat an der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen beteiligt, wobei das Gemeinschaftsrecht der EU breiten Raum einnimmt.
Die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das geschieht in Form des Jahresberichts der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der seit 1993 jährlich erscheint.
Referatsleiterin ist Dr. Karin Schindler, Telefon: 0361 / 37 98 540.