Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

07.01.2013 10:57 Uhr

Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaates Thüringen 2009

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erlässt gemäß § 11 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) vom 10. März 1994 (GBl. S. 276) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 262) im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Innenministerium das Krankenhausinvestitionsprogramm für das Jahr 2009.

Ziel der Investitionsplanung ist die Schaffung von bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern in Thüringen. Die geförderten Investitionsmaßnahmen dienen zur Umsetzung dieser Ziele.

Mit dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2009 werden 33 in den vergangenen Jahren begonnene Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 492,8 Millionen Euro fortgeführt. Außerdem werden 10 Millionen Euro für die Zwischenfinanzierung der Kosten der Gesamtsanierung am SRH Wald-Klinikum Gera bereit gestellt.

In diesem Haushaltsjahr stehen für die Bewilligung neuer Maßnahmen Ausgabemittel in Höhe von 631,2 Tausend Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,0 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden drei Anträge mit einem Umfang von insgesamt 4,6 Millionen Euro gefördert. Die Auswahl dieser Maßnahmen erfolgte entsprechend ihrer Dringlichkeit zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und den Vorgaben der Qualität entsprechenden stationären medizinischen Versorgung.

Insgesamt werden im Landeshaushalt 2009 Fördermittel für Krankenhausinvestitionen in Höhe von 125,3 Millionen Euro bereitgestellt. In dieser Summe enthalten sind die Mittel der Krankenhausnutzer nach Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz sowie die kommunale Krankenhausumlage nach § 8 Abs. 2 Thüringer Krankenhausgesetz.

Hinweis:
Mit dieser Veröffentlichung ist nicht die Aufnahme einer Maßnahme in das Krankenhausinvestitionsprogramm nach § 11 Abs. 3 ThürKHG verbunden. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit behält sich vor, die vorgesehenen Jahresraten entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf und auf Grund geprüfter Änderungen der beantragten Vorhaben zu verändern. Soweit Einsparungen und Rückflüsse in das Investitionsprogramm es zulassen oder soweit die planerischen Vorleistungen bei den vorgesehenen Maßnahmen für eine Bewilligung nicht ausreichen, können andere oder zusätzliche Maßnahmen aus den vorliegenden Förderanträgen in das Programm aufgenommen werden.

Die Angaben in den Tabellen berücksichtigen nicht etwaige Ausgabereste aus den Vorjahren.

Thüringer Krankenhausinvestitionsprogramm 2009
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